
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am Abstimmungssonntag mehrere richtungsweisende Entscheide auf nationaler und kantonaler Ebene gefällt. Auf Bundesebene scheiterten sowohl die Neutralitätsinitiative als auch die Ernährungsinitiative deutlich – beide Vorlagen verfehlten Volks- und Ständemehr klar, kein Kanton stellte sich hinter die Projekte. Parallel dazu nutzten die Kantone den Urnengang für eigene Reformvorhaben, die von kostenloser Verhütung über Steuersenkungen bis zu Fragen des Demonstrationsrechts und des Stimmrechtsalters reichten.
Für den markantesten Akzent sorgte der Kanton Genf. Die Stimmberechtigten nahmen eine Volksinitiative an, wonach der Kanton künftig die Kosten für alle «bewährten Methoden» der Verhütung übernimmt – darunter die Antibabypille, Spiralen, Hormonbehandlungen und Kondome. Rund 58 Prozent sagten Ja und machten Genf damit zum ersten Kanton der Schweiz, der Verhütungsmittel kostenlos zur Verfügung stellt. Befürworterinnen verwiesen auf hohe Kosten, die insbesondere Frauen vor schwierige Wahlentscheidungen stellten, und auf eine im schweizweiten Vergleich hohe Abtreibungsrate. Gegner argumentierten mit geschätzten Mehrkosten von rund 20 Millionen Franken jährlich und pochten auf individuelle Eigenverantwortung.
Im Kanton Waadt setzte sich eine Steuerinitiative durch, die eine pauschale Senkung der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuern um 12 Prozent vorsieht. Rund 53 Prozent der Stimmenden unterstützten die Vorlage «Steuersenkungen für alle», die ab der Steuerperiode 2027 greifen soll. Die Gemeindesteuern bleiben davon unberührt. Die Kantonsregierung hatte vor jährlichen Mindereinnahmen von 272 Millionen Franken gewarnt, konnte damit aber keine Mehrheit überzeugen. Der Entscheid reiht sich in eine Debatte um Kaufkraft und Standortattraktivität ein, deren finanzpolitische Konsequenzen sich erst in den kommenden Jahren vollständig zeigen werden.
Andernorts zogen die Stimmberechtigten Grenzen. Im Kanton Graubünden scheiterte die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre deutlich, 67 Prozent legten ein Nein in die Urne. Graubünden fügt sich damit in eine Reihe von Kantonen ein, die ähnliche Vorstösse in den vergangenen Jahren verworfen haben, darunter Luzern, Aargau, Zürich, Bern, Uri und Neuenburg. Glarus bleibt vorerst der einzige Kanton, in dem 16-Jährige an die Urne dürfen. In Basel-Stadt lehnte eine klare Mehrheit von 64 Prozent die sogenannte Anti-Chaoten-Initiative ab, die gewalttätige Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Demonstrationen stärker zur Kasse bitten und unbewilligte Kundgebungen einschränken wollte. Der Entscheid zeigt, dass die Bevölkerung zusätzliche Eingriffe ins Demonstrationsrecht skeptisch beurteilt, während andere Kantone gezielt sozial- und steuerpolitische Weichen neu stellen.

Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.