Deutsche Bischöfe beenden Beratungen zu Demokratie, Missbrauchsaufarbeitung und Laienbeteiligung

08.10.2026


Mit einem Gottesdienst und einer Abschlusspressekonferenz endet an diesem Donnerstag in Fulda die Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz. Unter der Leitung ihres neuen Vorsitzenden, des Münsteraner Bischofs Heiner Wilmer, haben die katholischen Bischöfe seit Montag eine Vielzahl gesellschafts- und kirchenpolitischer Themen beraten. Auf der Agenda standen Fragen der demokratischen Kultur in Deutschland, die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs, ethische Konfliktfelder wie Leihmutterschaft sowie der Umgang mit neuer Technologie wie Künstlicher Intelligenz. Hinzu kamen innerkirchliche Schwerpunkte wie die Entwicklung der Erwachsenentaufen, die Mitwirkung von Laien und der Einsatz in sozialen Medien.

Deutlich positionierten sich die Bischöfe zum politischen Klima im Land. Wilmer warnte mit Blick auf eine mögliche Regierungsbeteiligung der AfD in Sachsen-Anhalt vor einem „Paradigmenwechsel“. Die Partei stelle die Grundwerte des gesellschaftlichen Zusammenlebens infrage und wolle „ein anderes Deutschland“, sagte der Vorsitzende zum Abschluss der Beratungen. Besonders kritisch sehen die Bischöfe, dass einige Positionen der AfD aus ihrer Sicht mit dem christlichen Glauben und dem zugrunde liegenden Gottes- und Menschenbild nicht vereinbar seien.

Der DBK-Vorsitzende stellte sich demonstrativ hinter den Magdeburger Bischof Gerhard Feige und das Bistum Magdeburg, vor allem mit Blick auf Spekulationen über mögliche Folgen einer AfD-geführten Landesregierung. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, ob etwa der Einzug der Kirchensteuer zur Disposition stehen könnte. Die Kirche müsse „mit allem rechnen“ und stelle sich so auf, „dass wenn große Erschütterungen kommen sollten, wir gewappnet sind“, betonte Wilmer. Es dürfe nicht sein, dass ein Bistum durch politische Weichenstellungen im Nachteil sei.

Die Bischöfe sehen sich zugleich mit einem Stimmungsumschwung in Teilen ihrer eigenen Basis konfrontiert. Nach Aussage Wilm ers ist es „erschreckend“, wenn rund 30 Prozent der Katholikinnen und Katholiken in Ostdeutschland die AfD wählen, die in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem eingestuft ist. Als Antwort auf wachsenden Antisemitismus und gesellschaftliche Polarisierung verweist die Bischofskonferenz auf die jüdisch-christliche Tradition, auf Menschenwürde und Solidarität. Auftrag der Kirche sei es, mit den Menschen zu reden, ihnen zuzuhören und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Neben der politischen Lage blieb die Kirche bei der Vollversammlung auch mit eigenen Reform- und Krisenthemen befasst. Die Bischöfe berieten über weitere Schritte bei der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch und diskutierten, wie Laien stärker an Entscheidungsprozessen beteiligt werden können. Zudem rückten neue Handlungsfelder in den Blick: Die wachsende Bedeutung von Social Media und der Einsatz Künstlicher Intelligenz in Pastoral und Verwaltung werfen für die Kirche Fragen nach Verantwortung, Transparenz und ethischen Leitplanken auf. Die Beschlüsse und Leitlinien der Konferenz sollen in den kommenden Monaten in den Diözesen konkretisiert werden.

Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.