Martullo-Blocher attackiert EU-Paket – Streit um «Unterwerfungsvertrag» in SRF-«Arena»

08.10.2026


Das vom Bundesrat angestrebte Vertragspaket mit der Europäischen Union heizt die innenpolitische Debatte in der Schweiz weiter an. Nachdem sich der Ständerat in dieser Woche darauf festgelegt hat, dass für eine Volksabstimmung über die sogenannten Bilateralen III ein doppeltes Mehr von Volk und Ständen nötig sein soll, lieferten sich Spitzenvertreter mehrerer Parteien in der SRF-«Arena» eine konfrontative Auseinandersetzung. Im Zentrum standen die Fragen, wie weit die Schweiz bei der Übernahme von EU-Recht gehen soll und welches demokratische Verfahren für ein solch weitreichendes Dossier angemessen ist.

SVP-Vizepräsidentin Magdalena Martullo-Blocher zeichnete in der Sendung ein Warnbild und sprach von einem drohenden Verlust demokratischer Rechte durch eine «automatische Rechtsübernahme». Das EU-Paket komme einem «Unterwerfungsvertrag» gleich, so der Tenor ihrer Kritik, in der sie auch vor der Öffnung attraktiver Schweizer Bahnstrecken für ausländische Anbieter warnte. Wer die Verträge unterstütze, verrate das Land, sagte sie in Richtung der politischen Gegner. Diese scharfe Rhetorik stiess bei den übrigen Gästen auf deutlichen Widerspruch und wurde als «höchst gefährlich» bezeichnet.

FDP-Nationalrat Beat Walti und SP-Vizepräsident Jon Pult versuchten, das Vertragswerk sprachlich und politisch zu entdramatisieren. Walti verwahrte sich gegen den Begriff der «automatischen Rechtsübernahme» und sprach stattdessen von einer «dynamischen Rechtsübernahme». Damit sei gemeint, dass sich die Schweiz in bestimmten Bereichen an die Weiterentwicklung des EU-Rechts anlehne, um Rechtssicherheit und einen stabilen Marktzugang zum EU-Binnenmarkt zu gewährleisten. Pult pochte zudem auf Kontinuität im Umgang mit Europa: Man solle bei den Bilateralen III gleich vorgehen wie bei den ersten beiden Vertragspaketen und die «Spielregeln nicht während des Spiels ändern». Aus seiner Sicht schreibt die Verfassung in diesem Fall kein doppeltes Mehr zwingend vor, weil es sich weder um einen Beitritt zu einer Verteidigungsallianz noch zu einer supranationalen Gemeinschaft handle.

Die Kontroverse um das Verfahren – doppeltes Mehr oder einfache Volksmehrheit – erhält zusätzliches politisches Gewicht durch den angekündigten Rücktritt von Wirtschaftsminister Guy Parmelin per Ende 2026. Martullo-Blocher vermutete in der «Arena», das EU-Vertragspaket könne neben gesundheitlichen und beruflichen Belastungen ein Mitgrund für seinen Entscheid gewesen sein, auch wenn Parmelin dies aus Gründen der Kollegialität nicht öffentlich gesagt habe. Vertreter anderer Parteien würdigten Parmelin vor allem als sachlichen, unaufgeregten Bundesrat mit einem soliden Leistungsausweis, insbesondere bei Freihandelsabkommen, und liessen Spekulationen über seine Motive weitgehend unkommentiert. Klar ist bereits, dass mit dem personellen Wechsel im Bundesrat die europapolitische Grundsatzfrage für die Schweiz nicht kleiner, sondern noch sichtbarer werden dürfte.

AfD-Ausschussvorsitze im Fokus: CDU in der Zwickmühle zwischen Abgrenzung und Einbindung

08.10.2026


Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat eine Neujustierung des Umgangs mit der AfD im Bundestag gefordert und damit eine innerparteiliche wie parlamentarische Grundsatzdebatte angestoßen. In einem Interview mit dem Magazin „Stern“ plädierte der CDU-Politiker dafür, der AfD die ihr nach dem üblichen Verteilungsschlüssel zustehenden Vorsitzendenposten in den Fachausschüssen des Bundestags nicht länger zu verwehren. „Die Partei ist gewählt, und so sollte man mit ihr auch umgehen“, sagte Rhein und verwies darauf, dass die AfD im hessischen Landtag und in anderen Länderparlamenten bereits Ausschussvorsitze innehat.

Im Bundestag verfügt die AfD wie die anderen Fraktionen über ein Vorschlagsrecht für bestimmte Ausschussvorsitze. Bisher scheiterte sie jedoch regelmäßig daran, dass ihre Kandidatinnen und Kandidaten bei den Wahlen in den Ausschüssen nicht die Unterstützung der Abgeordneten der übrigen Parteien erhielten und damit die nötigen Mehrheiten verfehlten. Eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht blieb im September 2024 ohne Erfolg; Karlsruhe sah keinen Anlass, in das Verfahren der Ausschussbesetzungen einzugreifen. Politisch aber gewinnt die Frage durch Rheins Vorstoß neue Brisanz.

Rhein grenzt sich zugleich von einer inhaltlichen Annäherung an die AfD ab und lehnt ein Verbotsverfahren gegen die Partei ab. Er halte das vielzitierte Bild einer „Brandmauer“ für falsch, betonte der CDU-Landeschef. Für die Union gelte: „Wir grenzen uns klar von der AfD ab, aber wir grenzen die Partei nicht aus.“ Das müsse sich auch in der Parlamentsarbeit widerspiegeln. Anstelle juristischer Schritte warb Rhein dafür, die AfD politisch zu stellen: Die CDU müsse den Wählerinnen und Wählern „ein besseres Angebot machen“ und die „Deutungshoheit über die Alltagsfragen“ zurückgewinnen. Eine Zusammenarbeit mit der AfD setze aus seiner Sicht eine „Politik der klaren roten Linien“ voraus.

Die AfD bewertet die Äußerungen des hessischen Regierungschefs als Signal eines sich abzeichnenden Kurswechsels in der Union. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, sprach gegenüber der Nachrichtenagentur AFP von einem „überfälligen“ Schritt und einem Zeichen für ein „generelles Umdenken in der CDU“. Die Forderung nach Ausschussvorsitzen sei „nur der erste Schritt – weitere werden folgen“, prognostizierte Baumann. Angesichts jüngster Wahlergebnisse sehe er die Union unter Druck, ihre bisherige Ausgrenzungsstrategie zu überdenken. Koalitionsfraktionen im Bundestag wiesen einen von Rhein geforderten Kurswechsel allerdings zurück und halten bislang an der Linie fest, AfD-Kandidaten für Ausschussvorsitze nicht zu unterstützen.

In den Fachausschüssen des Bundestags wird ein Großteil der inhaltlichen Gesetzgebungsarbeit vorbereitet. Die Vorsitzenden spielen eine zentrale Rolle bei der Organisation der Beratungen und der Tagesordnungsgestaltung. Die Verteilung dieser Schlüsselpositionen erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel zwischen den Fraktionen, doch bleibt die tatsächliche Besetzung an die Wahl durch die Ausschussmitglieder gebunden. Vor diesem Hintergrund berührt die von Rhein angestoßene Debatte nicht nur die Machtbalance zwischen den Fraktionen, sondern auch die Frage, wie das Parlament mit Parteien umgeht, die zwar demokratisch gewählt sind, von großen Teilen des Hauses aber weiterhin klar abgelehnt werden.