CHANGSHA, China, 24. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Die Serviceteams von Zoomlion Heavy Industry Science & Technology Co., Ltd. („Zoomlion" oder „das Unternehmen") für verschiedene Produktlinien – darunter Baukrane und Bauaufzüge – haben Kunden in zahlreichen internationalen Märkten auch in diesem Sommer weiterhin unterstützt. Die Lieferung von Maschinen, Notfallreparaturen, Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Unterstützung bei Messen bei hohen Temperaturen in Europa sowie Sicherheitsschulungen für Turmdrehkrane in Saudi-Arabien zeigen, wie Zoomlion sein Serviceversprechen „MORE THAN YOU CARE" durch tägliche Kundenbetreuung und Dienstleistungen rund um den gesamten Lebenszyklus der Maschinen in die Praxis umsetzt.
Zoomlion baut sein lokales Servicenetzwerk und seine Ersatzteilversorgung in ganz Europa weiter aus. Während der Sommerhitze versorgte das Unternehmen seine Teams vor Ort zudem mit Hitzeschutzausrüstung und logistischer Unterstützung. In den Niederlanden unterstützte das Serviceteam die Auslieferung eines ZCT100-Krans unter schwierigen Bedingungen bei hohen Temperaturen und führte detaillierte Inspektionen und Einstellungen durch, um sicherzustellen, dass die Maschine in optimalem Betriebszustand in Betrieb genommen werden konnte. Ebenfalls in den Niederlanden führte das Team RDW-bezogene Anpassungen zur Einhaltung der Vorschriften sowie Wartungsarbeiten an einem ZAT1600-Geländekran durch und half dem Kunden so, die lokalen Betriebsanforderungen zu erfüllen und gleichzeitig die Zuverlässigkeit der Ausrüstung sowie den Wert der Anlage zu sichern.
In Bosnien und Herzegowina kam es bei einem großen ZAT1200-Kran, der in einem Chemiewerk im Einsatz war, zu einem Auslegerfehler, der den Betrieb unterbrach. Ein Servicetechniker von Zoomlion begab sich vor Ort, identifizierte den Fehler und führte Reparatur- sowie Inbetriebnahmearbeiten durch, sodass die Maschine schnell wieder in Betrieb genommen werden konnte und die Ausfallzeit für den Kunden reduziert wurde. In der Türkei behob das Team einen Fehler beim Aus- und Einfahren der Stützausleger an einem ZRT1100 eines Kunden und führte vor Ort Reparaturen und Anpassungen durch, um die Betriebsleistung der Maschine wiederherzustellen.
Der Service-Support von Zoomlion erstreckte sich auch auf Messeauftritte. In Spanien unterstützten Servicetechniker die Einrichtung, Inbetriebnahme und Einsatzbereitschaft der Geräte auf einer Fachmesse in Saragossa und trugen so dazu bei, dass die Kranprodukte des Unternehmens in einem stabilen Betriebszustand präsentiert wurden.
Außerhalb Europas führte das Serviceteam für Bauaufzugstechnik von Zoomlion kürzlich eine „MORE-THAN-YOU-CARE"-Servicekampagne beim „Seven"-Projekt in Dammam, Saudi-Arabien, durch. Das Team führte spezielle Sicherheitsschulungen für Turmdrehkrane für 23 Mitarbeiter vor Ort durch, darunter Bediener, Signalgeber, Sicherheitsbeauftragte und Montagepersonal. Durch eine Kombination aus theoretischem Unterricht und praktischer Anleitung vor Ort trug die Schulung dazu bei, das Sicherheitsbewusstsein zu stärken, die Betriebsabläufe zu standardisieren und eine sicherere Projektdurchführung zu gewährleisten.
Zoomlion wird sein globales Servicenetzwerk, seine Ersatzteilversorgung und seine lokalen Teams weiter ausbauen, um Kunden weltweit zuverlässige Unterstützung über den gesamten Lebenszyklus hinweg und einen höheren Mehrwert zu bieten.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.