TRQ SECURITIES-SAMMELKLAGE IN KANADA - BEKANNTMACHUNG EINES VORGESCHLAGENEN VERGLEICHS

28.07.2026

Haben Sie zwischen dem 31. Juli 2018 und dem 31. Juli 2019 Wertpapiere der Turquoise Hill Resources Ltd. erworben?

TORONTO, 28. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Diese Mitteilung bezieht sich auf eine geplante Sammelklage in Kanada (die „Sammelklage"), die gegen die Beklagten eingereicht wurde: Turquoise Hill Resources Ltd. („TRQ"), Rio Tinto plc, Rio Tinto Limited, Rio Tinto International Holdings Limited (zusammen „Rio Tinto") sowie Ulf Quellmann, Luke Colton, Brendan Lane, Jean-Sébastien Jacques und Arnaud Soirat (zusammen die „Einzelbeklagten").

Der vertretende Kläger und alle Beklagten haben einen Vergleichsvorschlag erzielt, der noch der Genehmigung durch das Obergericht von Québec bedarf (der „Vergleich"). Sofern hierin nicht anders definiert, haben alle großgeschriebenen Begriffe die Bedeutung, die ihnen in der Vergleichsvereinbarung vom 2. Dezember 2025 zwischen dem repräsentativen Kläger (Antragsteller) und den Beklagten (die „Vergleichsvereinbarung") zugewiesen wurde.

Die Sammelklage wurde vom Obersten Gerichtshof von Québec ausschließlich zum Zwecke eines Vergleichs zugelassen. Diese Mitteilung enthält Informationen zu dem vorgeschlagenen Vergleich und damit zusammenhängenden Angelegenheiten sowie dazu, wie Sie sich aus der Sammelklage ausschließen können („opt-out").

Ihre gesetzlichen Rechte sind auch dann betroffen, wenn Sie nichts unternehmen. Bitte lesen Sie diesen Hinweis sorgfältig durch.

SIE MÜSSEN KEINE KOSTEN TRAGEN, UM AN DIESER SAMMELKLAGE UND/ODER DEM VORGESCHLAGENEN VERGLEICH TEILZUNEHMEN.

Die Sammelklage wurde ausschließlich zum Zwecke eines Vergleichs im Namen aller Personen und juristischen Personen genehmigt, unabhängig von ihrem Wohnsitz oder Sitz, die im Zeitraum vom 31. Juli 2018 bis einschließlich 31. Juli 2019 (der „Sammelklagezeitraum") Wertpapiere von TRQ im Rahmen von Transaktionen außerhalb der USA oder an einer Börse außerhalb der Vereinigten Staaten gekauft oder anderweitig erworben haben und diese Wertpapiere ganz oder teilweise bis nach dem 15. Juli 2019 oder dem 31. Juli 2019 gehalten haben, mit Ausnahme der „ausgeschlossenen Personen" (die „Gruppenmitglieder").

„Ausgeschlossene Personen" bezeichnet die Beklagten, die unmittelbaren Familienangehörigen der einzelnen Beklagten, jede juristische Person, an der die einzelnen Beklagten eine Mehrheitsbeteiligung hielten, die Vorstandsmitglieder, Führungskräfte, Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen von TRQ und dessen Tochtergesellschaften, sowie Rio Tinto und dessen Vorstandsmitglieder, Führungskräfte, Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen sowie jedes Unternehmen, an dem Vorstandsmitglieder oder Führungskräfte von Rio Tinto eine beherrschende Beteiligung hielten.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Anspruch eingereicht haben, der im Rahmen des Verfahrens „In re Turquoise Hill Resources Ltd. Securities Litigation"vor dem US-Bezirksgericht für den Südlichen Bezirk von New York, Aktenzeichen 1:20-cv-08585-LJL (die „US-Sammelklage"), entschädigungsberechtigt ist, sind die Käufe, Erwerbe oder Verkäufe, die in der US-Sammelklage anspruchsberechtigt waren, von einer Entschädigung im Rahmen dieses Vergleichs ausgeschlossen.

Der vorgeschlagene Vergleichsbetrag beläuft sich auf 22.663.980,00 CAD, einschließlich aller Beträge, unter anderem der Honorare der Sammelklägeranwälte, der anfallenden Steuern und Aufwendungen sowie der Kosten für die Abwicklung des Vergleichs. Die Beklagten bestreiten jegliches Fehlverhalten oder jegliche Haftung. Der Vergleich stellt kein Eingeständnis eines Fehlverhaltens oder einer Haftung seitens TRQ, Rio Tinto oder eines der einzelnen Beklagten dar. Durch die Zustimmung zu dem vorgeschlagenen Vergleich vermeiden die Parteien die Kosten und Unsicherheiten eines Gerichtsverfahrens sowie Verzögerungen bei der Erlangung eines Urteils.

Wenn Sie nicht an die Sammelklage gebunden sein und nicht am Vergleich teilnehmen möchten, müssen Sie sich aus der Sammelklage abmelden. Eine Kopie des Formulars zur Abmeldung ist erhältlich unter:

www.TRQSettlement.com

Das Obergericht von Québec muss entscheiden, ob es den vorgeschlagenen Vergleich, den Antrag auf Anwaltshonorare für die Sammelkläger in Höhe von 33 % des Vergleichsbetrags zuzüglich 917.792,31 Dollar an Auslagen sowie der anfallenden Steuern und einen Plan zur Aufteilung und Ausschüttung des Vergleichsbetrags genehmigt. Der vorgeschlagene Zuteilungsplan ist abrufbar unter: www.TRQSettlement.com. Die Sammelklägeranwälte schätzen zudem, dass die Kosten für die Bekanntmachung und die Abwicklung des Vergleichs (zur Bearbeitung aller eingereichten Ansprüche und zur Abwicklung der Zahlungen an alle Sammelkläger, die einen Anspruch geltend machen) je nach Anzahl der eingereichten Ansprüche etwa 1,78 % bis 2,38 % des Vergleichsbetrags betragen werden. Das Gericht wird am 20. Oktober 2026 Stellungnahmen zur Genehmigung des vorgeschlagenen Vergleichs anhören. Zahlungen werden erst dann ausgezahlt, wenn das Gericht den vorgeschlagenen Vergleich genehmigt hat, etwaige Rechtsmittel ausgeschöpft sind und das Forderungsverfahren abgeschlossen ist. Sollte das Gericht dem Antrag der Sammelklägeranwälte auf Erstattung ihrer Honorare und Auslagen stattgeben, bleiben nach Abzug der Verwaltungskosten des Vergleichs werden schätzungsweise Netto-Vergleichsmittel in Höhe von etwa 13.672.238,43 bis 13.808.709,52 US-Dollar verbleiben. Sollten der Vergleich und der vorgeschlagene Verteilungsplan genehmigung finden, wird der Entschädigungsverwalter den Entschädigungsanspruch jedes Mitglieds der Vergleichsgruppe auf „Pro-Rata-Basis" auf der Grundlage des Betrags seines ersatzfähigen Schadens, bis maximal zur Höhe des berechneten Schadens, berechnen und die Auszahlung vornehmen. Mit anderen Worten: Jeder Antragsteller erhält denselben Prozentsatz seiner ersatzfähigen Verluste, bis zu 100 %, abhängig von der Höhe der verbleibenden Mittel und der Gesamtsumme der von allen Antragstellern geltend gemachten ersatzfähigen Verluste.

Ihre gesetzlichen Rechte und Möglichkeiten:

  1. In der Sammelklage bleiben und nichts unternehmen: Sie müssen nichts unternehmen, und müssen nichts bezahlen , um weiterhin an der Sammelklage teilzunehmen. Wenn Sie an der Sammelklage teilnehmen und der Vergleich genehmigt wird, sind Sie an die Bedingungen des Vergleichs gebunden, verzichten auf Ihr Recht, die Beklagten eigenständig zu verklagen, und dürfen keine weiteren Gerichtsverfahren in Bezug auf die in der Klage gegen die Beklagten oder gegen eine durch den genehmigten Vergleich freigestellte Person geltend gemachten Sachverhalte einleiten. Sollte das Gericht den Vergleich genehmigen, wird der Vergleichsbetrag gemäß den Bestimmungen des Verteilungsplans anteilig ausgeschüttet. Sofern Sie anspruchsberechtigt sind und ein gültiges und fristgerecht eingereichtes Antragsformular einreichen, erhalten Sie Ihren Anteil am Netto-Vergleichsbetrag.
  2. Bleiben Sie Teil der Sammelklage und legen Sie Widerspruch gegen den vorgeschlagenen Vergleich ein oder äußern Sie sich dazu: Wenn Sie Einwände gegen den vorgeschlagenen Vergleich erheben oder Anmerkungen dazu machen möchten, sollten Sie einen Einwand oder eine Stellungnahme einreichen, in der Sie Ihren Namen angeben, wann und wie viele berechtigte TRQ-Aktien Sie während des Sammelklagezeitraums erworben haben, sowie Ihre Anmerkung oder den Grund für Ihren Einwand darlegen. Wir bitten Sie, Ihren Einspruch oder Ihre Stellungnahme per E-Mail an TRQ@conciliainc.com oder bis zum 2. Oktober 2026 um 23:59 Uhr ET einzureichen. Sie können jedoch auch dann an der Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs teilnehmen und Ihren Einspruch oder Ihre Stellungnahme vorbringen, wenn Sie Ihren Einspruch oder Ihre Stellungnahme nicht bis zu diesem Datum per E-Mail einreichen. Sollte der Vergleich trotz Ihres Einspruchs oder Ihrer Stellungnahme genehmigt werden, sind Sie dennoch an die Bedingungen des Vergleichs gebunden, verzichten auf Ihr Recht, die Beklagten eigenständig zu verklagen, und dürfen keine weiteren Rechtsverfahren in Bezug auf die in der Klage gegen die Beklagten geltend gemachten Sachverhalte oder gegen Personen einleiten, die durch den genehmigten Vergleich freigestellt wurden.
  3. Ausschluss aus der Sammelklage: Sie können sich von der Sammelklage und dem vorgeschlagenen Vergleich ausschließen, indem Sie ein Opt-out-Formular ausfüllen, das unter folgender Adresse verfügbar ist: www.TRQSettlement.com. Sie müssen Ihr Abmeldeformular per E-Mail an TRQ@conciliainc.com oder bis zum 1. September 2026, senden, damit es gültig ist. Jedes Gruppenmitglied, das aus der Sammelklage ausscheiden möchte, muss ein ausgefülltes Ausscheidungsformular per E-Mail einreichen. Das Opt-out-Formular muss spätestens am 1. September 2026 um 23:59 Uhr ET eingegangen sein, um gültig zu sein. Wenn Sie sich abmelden, können Sie gegen den vorgeschlagenen Vergleich weder Widerspruch einlegen noch Stellung nehmen.

Diese Rechte und Optionen sowie die Fristen für deren Ausübung und weitere Informationen zum vorgeschlagenen Vergleich werden in einer ausführlicheren Mitteilung erläutert, die unter folgender Adresse abrufbar ist:

www.TRQSettlement.com

Die Mitglieder der Vergleichsgruppe sind nicht verpflichtet, einen Antrag auf Zulassung als Streithelfer zu stellen, Einspruch zu erheben oder an der Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs teilzunehmen, um weiterhin Teil der Sammelklage zu bleiben.

Weitere Einzelheiten sind auch in der Vergleichsvereinbarung zu finden. Eine Kopie der Vergleichsvereinbarung erhalten Sie unter www.TRQSettlement.com und. Sie können Ihre Fragen per E-Mail an TRQ@conciliainc.com oder senden oder die gebührenfreie Rufnummer 1-888-885-7703 anrufen.

Die Anwälte des Hauptklägers und der Sammelklägergruppe in dieser Sammelklage sind KND Complex Litigation und Lex Group Inc.

Sie können sich per Fax oder E-Mail an den Gruppenvertreter wenden unter folgender Adresse:

TRQ Anwälte für Sammelklagen

KND Complex Litigation

z. Hd. Taek Soo Shin

E-Mail: TRQ@knd.law

Fax: (416) 352-7638

Das Obergericht von Québec hat die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung genehmigt.

Fragen zu dieser Bekanntmachung sind an die Anwälte der Sammelkläger zu richten und dürfen NICHTan das Gericht gerichtet werden.

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Französische Budgetpläne lösen Kursdruck auf Rheinmetall-Aktie aus

15.06.2026

Die Zukunft des deutsch-französischen Panzerprojekts MGCS gerät zunehmend ins Wanken. Armin Papperger, Vorstandschef des Düsseldorfer Rüstungskonzerns Rheinmetall, schließt einen Rückzug Frankreichs aus dem Vorhaben nicht mehr aus. In einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ sprach er von einem „Gefahrenszenario“, betonte allerdings, dass bislang keine endgültigen Entscheidungen gefallen seien. Die Diskussionen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem mit dem Ende des Kampfflugzeugprojekts FCAS (Scaf) bereits ein anderes zentral geplantes Vorzeigeprojekt der Verteidigungskooperation zwischen Berlin und Paris gescheitert ist.

Nach Informationen Pappergers plant Frankreich, das Budget für das „Main Ground Combat System“ (MGCS) drastisch zu kürzen. Im Gespräch ist demnach ein Ansatz von weniger als der Hälfte der ursprünglichen Planungen. Zwar unterstrich der Rheinmetall-Chef, dass es „null Entscheidungen über das finale Budget“ gebe, doch ein reduzierter Finanzrahmen hätte nach seiner Einschätzung unweigerlich die Streichung von Leistungsumfängen und weitere Verzögerungen zur Folge. „Wenn man weniger Geld zur Verfügung hat, wird man nicht schneller, und wir sind jetzt schon sehr langsam“, sagte er. Bereits jetzt liegt das Programm, das seit rund einem Jahrzehnt läuft, weit hinter den ambitionierten politischen Ankündigungen zurück.

Das MGCS-Projekt wurde auf Initiative der Regierungen Frankreichs und Deutschlands gestartet, um ein gemeinsames, plattformübergreifendes Bodenkampfsystem zu entwickeln, das ab etwa 2040 die Kampfpanzer Leopard 2 und Leclerc ersetzen soll. Beteiligt sind neben Rheinmetall der französische Technologiekonzern Thales sowie KNDS – ein Zusammenschluss des deutschen Herstellers Krauss-Maffei Wegmann und des staatlichen französischen Rüstungsunternehmens Nexter. Trotz der politischen Bedeutung des Vorhabens sind die finanziellen Mittel bislang überschaubar: Die vier Partnerunternehmen haben in rund zehn Jahren zusammen lediglich 25 Millionen Euro erhalten, was Papperger als „offensichtlich sehr wenig Geld“ bezeichnete.

Parallel zum schleppend verlaufenden MGCS treiben Rheinmetall und KNDS Deutschland auf deutscher Seite bereits eine Zwischenlösung voran. Der in der Militärfachpresse inoffiziell „Leopard 3“ genannte neue Kampfpanzer soll nach aktueller Planung Anfang der 2030er Jahre in Dienst gestellt werden und damit die Lücke überbrücken, bis ein mögliches MGCS-System verfügbar wäre. Für MGCS selbst wird die Einsatzreife derzeit erst in den 2040er Jahren erwartet – ein Zeithorizont, den Papperger als „eine Wahnsinnszeit“ bezeichnete. Vor diesem Hintergrund stellte er die grundsätzliche Realisierung des Projekts offen in Frage: „Ich kann heute nicht sagen, ob es überhaupt ein MGCS geben wird.“ Die jüngsten Budgetüberlegungen in Paris verstärken diese Unsicherheit und nähren Zweifel daran, ob Europa den angestrebten gemeinsamen Panzer der Zukunft tatsächlich auf die Spur bringen kann.