TECNIMONT (MAIRE) ERHÄLT DEN AUFTRAG FÜR PLANUNG, BESCHAFFUNG, INBETRIEBNAHME UND ANLAUF EINES GROSSANLAGE-DÜNGEMITTELKOMPLEXES IN ARGENTINIEN, BASIEREND AUF DEN HARNSTOFFTECHNOLOGIEN VON NEXTCHEM, MIT EINEM GESAMTWERT VON 1,3 MILLIARDEN EURO, WOVON 140 MILLIONEN EURO FÜR DIE HARNSTOFFLIZENZIERUNG, DAS PDP, FIRMENEIGENE AUSRÜSTUNG UND DIE LIEFERUNG DES REFORMERS FÜR SYNTHESEGAS VORGESEHEN SIND
MAILAND, 23. Juli 2026 /PRNewswire/ -- MAIRE (MAIRE.MI) gibt bekannt, dass seine Tochtergesellschaft Tecnimont (Integrated E&C Solutions) von Fértil Pampa S.A.U., einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Pampa Energia S.A., den Auftrag für einen groß angelegten Düngemittelkomplex in Argentinien erhalten hat.

Die Anlage wird eine groß angelegte Ammoniakfabrik und zwei parallel betriebene Ultra-Low-Energy-Harnstoff-Produktionslinien (ULE) umfassen, die jeweils über eine eigene Granulieranlage verfügen und eine Gesamtkapazität von 6.000 Tonnen pro Tag (2,1 Millionen Tonnen pro Jahr) aufweisen, womit sie gemessen an der Produktionsmenge die größte Harnstoffanlage Lateinamerikas sein wird. Sie wird auf einem 80 Hektar großen Gelände innerhalb des Industriekomplexes Bahía Blanca in der Provinz Buenos Aires errichtet. Der Standort grenzt an die bestehenden Stromerzeugungsanlagen von Pampa und profitiert vom direkten Zugang zu wichtiger Infrastruktur, darunter Gasleitungen, Hochspannungsleitungen, Wasserentnahmesysteme und ein Tiefwasser-Exporthafen, was eine effiziente Logistik ermöglicht.
Der Leistungsumfang von Tecnimont umfasst die Planung, Beschaffung, Inbetriebnahme und die Anlaufphase. Nextchem wurde als Technologieanbieter ausgewählt und nutzt dabei die marktführenden Lizenztechnologien von Stamicarbon für die Harnschmelze und Granulierung sowie das Process Design Package (PDP) und die dazugehörigen firmeneigenen Anlagen; die Lieferung des Primärreformers für die Synthesegaserzeugung erfolgt durch KT Tech. KBR wird die Ammoniak-Technologie bereitstellen.
Der Gesamtwert beläuft sich auf rund 1,3 Milliarden Euro, wovon 140 Millionen Euro auf das Technologiepaket von Nextchem entfallen[1].
An der gesamten Projektdurchführung wird SACDE S.A., ein führendes argentinisches Unternehmen, für den Bau beteiligt sein: Die Fertigstellung wird in 41 Monaten erwartet.
Die Initiative wird voraussichtlich sozioökonomische Vorteile in der Provinz Buenos Aires mit sich bringen, die lokale Beschäftigung fördern und zum Wachstum der Düngemittel-Lieferkette beitragen, was sich positiv auf Argentiniens Rolle auf den regionalen Märkten auswirken wird. Insbesondere wird erwartet, dass das Projekt in der Hochphase der Bauarbeiten mehr als 3.500 direkte Arbeitsplätze schaffen wird, zusätzlich zu einer beträchtlichen Anzahl indirekter Arbeitsplätze entlang der gesamten Lieferkette.
Alessandro Bernini, CEO von MAIRE, erklärte: „Dieser Auftrag markiert unseren Einstieg in Argentinien, diversifiziert unsere geografische Präsenz weiter und unterstreicht unsere Fähigkeit, die anerkannten Kompetenzen von Tecnimont in der Projektabwicklung mit dem Technologieportfolio von Nextchem zu verbinden, um weltweit groß angelegte Industrieprojekte zu realisieren. Wir sind stolz darauf, zur Entwicklung dieses strategischen Düngemittelkomplexes in der Region beizutragen, der die Verwertung der Erdgasreserven im heimischen Downstream-Sektor unterstützen und zudem die Düngemittelproduktion des Landes stärken wird."
[1] Vergabe im 2. Quartal 2026.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.