Strafverfolgungsbehörden der Vereinigten Arabischen Emirate verhaften Anführer einer Geldwäscher-Bande

18.09.2026

ABU DHABI, VAE, 19. September 2026 /PRNewswire/ -- Im Rahmen einer gemeinsamen Operation, die internationale Sicherheitszusammenarbeit im Kampf gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität widerspiegelt, hat die Polizei der VAE in Abstimmung mit den schwedischen Behörden einen schwedischen Flüchtigen festgenommen, der mutmaßlich der Anführer einer internationalen Geldwäscherbande ist – ein Verbrechen, für das die Person im Rahmen einer roten Interpol-Fahndungsausschreibung gesucht wurde. Seine Festnahme erfolgte zeitgleich mit der Festnahme von sechs weiteren Bandenmitgliedern in Schweden. 

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Die Ermittlungen hatten ergeben, dass das Netzwerk über einen Zeitraum von zehn Monaten rund 70 Millionen schwedische Kronen, umgerechnet 7,1 Millionen US-Dollar, bewegt hatte. Dabei ging es um den Umlauf von Bargeld und die Nutzung von Kryptowährungstransaktionen, um Erlöse aus illegalen Aktivitäten an kriminelle Organisationen weiterzuleiten. 

Mit diesen Transaktionen wurden Gewaltverbrechen in Europa finanziert, darunter organisierter Menschenhandel und Auftragsmorde. Damit reiht sich dieser Fall in ein breiteres Muster ein, das die Strafverfolgungsbehörden in ganz Europa beunruhigt: Kriminelle Netzwerke lagern Gewaltakte zunehmend an junge, leicht zu entlassende Rekruten aus, die sie über soziale Medien anwerben. 

Die Operation dieser Woche war das Ergebnis einer direkten Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich und eines Informationsaustauschs zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Schweden. Durch Fahndungs-, Ermittlungs- und Überwachungsmaßnahmen konnte der Bandenchef in den Vereinigten Arabischen Emiraten ausfindig gemacht und festgenommen werden; im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern wurde inzwischen ein Gerichtsverfahren gegen ihn eingeleitet. 

Brigadegeneral Abdulaziz Al-Ahmad, Generaldirektor der Bundespolizei im Innenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate, erklärte: 

„Diese Operation unterstreicht die Wirksamkeit der Sicherheitszusammenarbeit zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und dem Königreich Schweden sowie die Bedeutung des Austauschs von Informationen und Fachwissen bei der Verfolgung internationaler Netzwerke der organisierten Kriminalität und der Nachverfolgung ihrer Aktivitäten und Finanzströme." 

„Die Vereinigten Arabischen Emirate bekräftigen ihr unerschütterliches Engagement für die Verfolgung von Personen, die von der Justiz gesucht werden, sowie für die Bekämpfung grenzüberschreitender organisierter Kriminalität. In Zusammenarbeit mit seinen internationalen Partnern wird es weiterhin kriminelle Netzwerke aufspüren, deren Finanzierungsquellen unterbinden und rechtliche Schritte gegen jeden einleiten, der versucht, das Staatsgebiet des Landes für kriminelle Aktivitäten zu missbrauchen." 

Anders Wiberg, Polizeikommissar und Leiter der Abteilung für internationale Angelegenheiten bei der schwedischen Nationalpolizei, sagte: 

„Die enge und effektive Zusammenarbeit mit den Vereinigten Arabischen Emiraten hat maßgeblich zum erfolgreichen Ausgang dieses Falls beigetragen. Wir möchten den Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate unseren aufrichtigen Dank für ihre unschätzbare Zusammenarbeit und Unterstützung aussprechen." 

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Antisemitismus-Debatte nach ZDF-Sendung: Anwalt spricht von „Falschbehauptung des Innenministers“

08.10.2026

Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.

Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.

Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.

Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.