NYSE Content Update: Entry Deadline Nears for The Money Awards 2026

20.07.2026

NYSE issues a pre-market daily advisory direct from the trading floor.

NEW YORK, July 20, 2026 /PRNewswire/ -- The New York Stock Exchange (NYSE) provides a daily pre-market update directly from the NYSE Trading Floor. Access today's NYSE Pre-market update for market insights before trading begins. 

Ashley Mastronardi delivers the pre-market update on July 20th

  • The major averages will look to bounce back as investors navigate a busy week of earnings and new developments in the Middle East.
  • Money20/20's VP of Awards, Granita Chesterson, will join NYSE Live to set the scene for the Money Awards 2026.
    • Entry deadline is July 28, with winners to be announced on October 18.
    • Event recognizes the most impactful work across fintech.
  • Ava Labs' VP of Onchain Finance, Morgan Krupetsky, will discuss how blockchain impacted ticket transactions at the FIFA World Cup.
  • BMO (NYSE: BMO) and Rex Shares will ring the Closing Bell.
    • Fund is part of the MicroSectors AI lineup of exchanged traded notes.

For market insights, IPO activity, and today's opening bell, download the NYSE TV App: TV.NYSE.com

United Wholesale Mortgage at the NYSE on July 17

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.