BERLIN, 21. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Mintos, eine europäische Multi-Asset-Investmentplattform für den langfristigen Vermögensaufbau, führt ETFs auf seiner Plattform ein. Anleger haben ab sofort Zugang zu über 1.000 der bei europäischen Investoren beliebtesten ETFs und das komplett ohne Transaktionsgebühren, ohne Depotgebühren und ab einem Mindestanlagebetrag von nur 1 €.

„Europäische Anleger haben im Jahr 2025 die Rekordsumme von 330 Milliarden Euro in ETFs investiert. Vanguard prognostiziert, dass diese Zahl weiter steigen wird: Bis 2035 werden voraussichtlich 100 Millionen Europäer in ETFs investieren, verglichen mit 30 Millionen heute. Für die meisten europäischen Anleger sind ETFs der ideale Einstieg in die Geldanlage: breit diversifiziert, transparent und ab sofort auf Mintos ohne Gebühren beim Kauf und Verkauf. Unser Ziel war es, jede Hürde zwischen Anlegern und ihrem ersten ETF zu beseitigen." sagte Martins Sulte, CEO und Mitgründer von Mintos.
Keine Transaktionsgebühren und ein Einstieg ab 1 €
Mintos erhebt weder Transaktionsgebühren für den Kauf und Verkauf von ETFs noch Depotgebühren für deren Verwahrung. Anleger können bereits ab 1 € investieren. So ist es möglich, sofort mit dem Vermögensaufbau zu beginnen, ohne zunächst einen höheren Betrag ansparen zu müssen, damit sich Gebühren im Verhältnis zur Anlagesumme lohnen.
Gerade bei kleineren, regelmäßigen Einzahlungen macht diese Gebührenstruktur einen entscheidenden Unterschied. Auf vielen Plattformen entspricht eine Ausführungsgebühr von 1 € bei einer Investition von 20 € bereits 5 % des Anlagebetrags, noch bevor sich der Markt überhaupt bewegt hat. Bei Mintos wird hingegen jeder investierte Euro vollständig in den gewählten ETF angelegt.
Mehr als 1.000 UCITS-konforme Fonds von weltweit renommierten Anbietern
Der ETF-Katalog von Mintos, der in Partnerschaft mit Upvest bereitgestellt wird, basiert auf mehr als 1.000 Fonds, die sowohl weithin anerkannt sind als auch dem UCITS-Rahmenwerk (OGAW) der EU entsprechen. Dieser regulatorische Standard dient dem Schutz von Kleinanlegern und stellt durch strenge Anforderungen an Diversifikation, Transparenz und Risikomanagement sicher, dass die Fonds hohe regulatorische Standards erfüllen. Alle über 1.000 Fonds zählen zu den beliebtesten bei europäischen Anlegern und stammen von Anbietern mit etablierter internationaler Erfolgsbilanz, darunter iShares, VanEck, Vanguard und weitere namhafte Emittenten.
Die Auswahl ist breit genug, um nahezu jedes Portfolio aufzubauen, bleibt dabei aber bewusst fokussiert. So können Anleger investieren, ohne den Rechercheaufwand eines nahezu unbegrenzten Produktkatalogs auf sich nehmen zu müssen.
Selbstgesteuertes und automatisiertes Investieren oder eine Kombination aus beidem
Mintos unterstützt zwei Ansätze für die ETF-Anlage: Anleger können einzelne ETFs selbst auswählen und diese bereits ab 1 € flexibel kaufen, halten und verkaufen. Alternativ steht mit Mintos Core ETFs ein vorgefertigtes, automatisch rebalanciertes Portfolio aus Aktien- und Renten-ETFs zur Verfügung, ohne Management- oder Depotgebühren und mit einem Startguthaben ab 50 €. Beide Optionen lassen sich auch parallel nutzen: Anleger können zunächst mit dem automatisierten Portfolio beginnen und dieses im Laufe der Zeit um selbst ausgewählte ETFs ergänzen, ohne die Plattform wechseln zu müssen.
Eine künftig verfügbare Funktion für Investmentpläne (Sparpläne) wird eine zusätzliche Automatisierungsebene schaffen. Damit können Anleger regelmäßige Einzahlungen festlegen: wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich oder vierteljährlich – und ihr Portfolio ohne manuelles Eingreifen kontinuierlich ausbauen.
*ETFGI's December 2025 European ETFs and ETPs Industry Landscape Insights, Januar 2026
Der Wert von Anlagen kann sowohl fallen als auch steigen. Sie erhalten unter Umständen weniger zurück, als Sie investiert haben. Ein Basisinformationsblatt (KID) ist für jeden ETF auf der Mintos-Plattform verfügbar und sollte vor einer Investition gelesen werden. Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.