Hoymiles stärkt europäischen Plug-in-Solar- und Speichermarkt mit HiFlow- und HiFlow Pro-Mikrowechselrichtern

03.04.2026

HANGZHOU, China, 3. April 2026 /PRNewswire/ -- Aufbauend auf jahrelangem Kow-how im europäischen Plug-in/DIY-Energiesektor gab Hoymiles bekannt, dass die brandneuen HiFlow- und HiFlow Pro-Mikrowechselrichterserien ab sofort offiziell erhältlich sind. Beide Serien sind so konzipiert, dass sie bei begrenztem Platzangebot – wie z. B. auf Balkonen, Gärten, Terrassen und kleinen Dächern – die Energieausbeute maximieren und die Leistung optimieren.

Hoymiles HiFlow and HiFlow Pro microinverters

Bereits 2022 wurden Hoymiles-Mikrowechselrichter in großem Umfang in Balkonkraftwerken eingesetzt, die sich zu einem wichtigen Anwendungsszenario entwickelt haben. Seitdem hat das Unternehmen gezielte Forschungs- und Entwicklungsaarbeit in diesem Bereich geleistet und 2023 sein erstes Solarstromspeicherprodukt für Balkonkraftwerke auf den Markt gebracht. Die kontinuierlichen F&E-Investition gipfelten Ende 2025 in der offiziellen Einführung einer Plug-in-Produktlinie, die die Produktpalette von Hoymiles vervollständigte. Die HiFlow- und HiFlow Pro-Serien stehen für das Engagement von Hoymiles, den Betrieb auf dem europäischen Markt für Privathaushalte durch Lösungen zu verbessern, die speziell für die besonderen Anforderungen von Balkonkraftwerken und kleinen, selbst installierten Energielösungen entwickelt wurden.

Ein maßgeschneidertes Duo für Plug-in-Solaranlagen und Stromspeicher

Die HiFlow- und HiFlow Pro-Serien sind speziell für selbst installierte „Do-it-yourself"-Energielösungen konzipiert. Einfaches Plug-and-Play bedeutet, dass weder eine Elektrofachkraft noch eine Verkabelung erforderlich ist, während die hervorragende Effizienz eine maximale Energieausbeute verspricht.

  • HiFlow-Mikrowechselrichter: Mit einer Ausgangsleistung von 800 W ist der HiFlow-Mikrowechselrichter für einseitig ausgerichtete PV-Anlagen (z. B. zwei gleich ausgerichtete Module) optimiert. Er verfügt über einen Spitzenwirkungsgrad von 97 % und einen großen Betriebsspannungsbereich, der optimale Einsparungen und eine höhere Stromerzeugung auch bei schlechten Lichtverhältnissen gewährleistet.
  • HiFlow Pro-Mikrowechselrichter: Die HiFlow Pro-Serie wurde für komplexe Konfigurationen und unterschiedliche Ausrichtungen entwickelt und reicht von 300 W bis 2000 W. Sie ist mit 1-in-1-, 2-in-1- und 4-in-1-Optionen erhältlich. Sie verfügt über einen branchenführenden MPPT-Wirkungsgrad (99,8 % statisch/99,5 % dynamisch) und eine dynamische Leistungsanpassung (Dynamic Powwer Adjustment), welche die Leistung automatisch umverteilt, um Verschwendung zu vermeiden, wenn die Leistung der Module unterschiedlich ist.

Beide Modelle lassen sich in weniger als 60 Sekunden über eine nahtlose Bluetooth- und Wi-Fi-Verbindung einrichten. Darüber hinaus garantiert die Schutzart IP67 einen stabilen Betrieb unter schwierigen Bedingungen von -40 ℃ bis +65 ℃.

Die Mikrowechselrichter sind ab sofort in Europa verfügbar, wobei verschiedene Modelle in verschiedenen Ländern nach und nach erhältlich sein werden.

Demnächst: Neue Innovationen bei der Mikrospeicherung

Mit der zunehmenden Reife des Plug-in-Solarmarkts bereitet Hoymiles die Markteinführung seiner ersten hybriden Mikrospeicherlösung im Juni vor – aufbauend auf dem Erfolg der beiden ersten Generationen AC-gekoppelter Plug-in-Heimspeicher (MS-A2 und HiBattery 1920 AC). Das neue Produkt ist das Ergebnis gezielter F&E-Investitionen, die gwetätigt wurden, um die wachsende Nachfrage nach Plug-in-Einrichtungen und kleinen Heimszenarien zu erfüllen.

Mit dem weiteren Ausbau seines Produktportfolios bietet Hoymiles europäischen Haushalten weiterhin professionelle und passgenaue Energielösungen für mehr Energieunabhängigkeit.

Informationen zu Hoymiles

Hoymiles wurde 2012 gegründet und ist ein globaler Anbieter von MLPE- und Energiespeicherlösungen, der sich auf Wechselrichter und Speichersysteme auf Modulebene spezialisiert hat. Mit seiner Vision einer sauberen und nachhaltigen Zukunft hat Hoymiles es sich zum Ziel gesetzt, die Branche für intelligente Energielösungen durch hocheffiziente, zuverlässige und benutzerfreundliche Technologien führend zu prägen.

Weitere Informationen finden sie auf

https://www.hoymiles.com/hiflow.html

https://www.hoymiles.com/hiflowpro.html 

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2949594/Hoymiles_HiFlow_and_HiFlow_Pro_microinverters.jpg

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Spirituosenverband obsiegt vollständig im Streit um Bezeichnungen für 0,3-Prozent-Getränke

05.04.2026

Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.

Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.

Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.