GUANGZHOU, China, 13. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Vom ersten Fahrzeug, das vom Band lief, bis zum bevorstehenden Meilenstein des 30-millionsten produzierten Fahrzeugs ist jeder Fortschritt von GAC den Entscheidungen der Nutzer weltweit und ihrem Vertrauen zu verdanken. Am 16. Juli richtet die GAC Group eine große Veranstaltung als Dank an ihre 30 Millionen Nutzer aus und feiert gemeinsam mit Nutzern aus aller Welt den historischen Moment, in dem ihr 30-millionstes Fahrzeug vom Band läuft.
Seit der Auslieferung seines ersten Fahrzeugs an einen Kunden hat sich GAC im Gleichschritt mit dem Mobilitätsalltag der Nutzer weltweit entwickelt. In diesem Jahr haben sich der GAC-Gemeinschaft kontinuierlich neue Nutzer angeschlossen, sodass GAC inzwischen das Vertrauen von 30 Millionen Nutzern weltweit genießt.
Im ersten Halbjahr 2026 stiegen die Exporte der Eigenmarken von GAC gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 132 % auf 121 500 Fahrzeuge, was die Anerkennung der Produktqualität durch Konsumenten weltweit belegt. Alle fünf zentralen Auslandsregionen – Nord- und Südamerika, Asien-Pazifik, der Nahe Osten, Afrika sowie Europa – verzeichneten ein kräftiges Wachstum.
Die internationale Geschäftstätigkeit von GAC erstreckt sich auf 110 Länder und Gebiete in fünf großen Weltregionen mit 746 Vertriebs- und Servicestellen, sechs Produktionswerken sowie neun Ersatzteillagern im Ausland. Das Unternehmen hat vor Ort Strukturen entlang der gesamten Wertschöpfungskette aufgebaut, die Forschung und Entwicklung, Produktion, Lieferkette sowie Vertrieb abdecken. In Nord- und Südamerika belegen mehrere Kernmodelle auf den jeweiligen Märkten vordere Plätze, während sich die monatlichen Verkaufszahlen in Brasilien, Kolumbien und weiteren Ländern vervielfacht haben. Im asiatisch-pazifischen Raum erreichte GAC von Januar bis Mai einen Anteil von 11 % am Hongkonger Markt für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, während die Verkaufszahlen in Thailand im Juni gegenüber dem Vormonat um 207 % stiegen. In Europa hat GAC umfassende Strukturen von der lokalen Fertigung bis zum Vertrieb geschaffen und führt in wichtigen Märkten schrittweise Fahrzeuge mit alternativen Antrieben ein. Jeder regionale Absatzzuwachs spiegelt die Akzeptanz von GAC und die Markenpräferenz der Nutzer vor Ort wider. Gemeinsam bilden sie eine weltweite Gemeinschaft von 30 Millionen Nutzern, die GAC vertrauen.
Mit 30 Millionen produzierten Fahrzeugen erreicht GAC einen Meilenstein, der für das Vertrauen und die Verbundenheit der Nutzer weltweit steht. Die GAC Group wird die Reformen im Rahmen von „Panyu Action" weiter vorantreiben, an ihrer nutzerorientierten Entwicklungsphilosophie festhalten und das Vertrauen ihrer 30 Millionen Nutzer weltweit in eine Triebkraft für den Fortschritt umwandeln. Der Konzern wird die Unterstützung jedes einzelnen Kunden mit noch hochwertigeren Produkten, fortschrittlicheren Technologien sowie umfassenderen Dienstleistungen erwidern und gemeinsam mit seiner weltweiten Gemeinschaft von 30 Millionen Nutzern in eine völlig neue Entwicklungsphase aufbrechen.
Weitere Informationen zu GAC finden Sie auf https://www.gacgroup.com/en oder folgen Sie uns in den sozialen Medien.

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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.