AKRON, Ohio, 10. September 2026 /PRNewswire/ -- Mit Wirkung für alle Lieferungen ab dem 15. September 2026 oder gemäß den vertraglichen Bestimmungen kündigt Flexsys eine Preiserhöhung für alle Qualitäten und Verpackungsarten von Insoluble Sulfur um bis zu 20 % in allen Regionen der Welt an. Diese Preiserhöhung spiegelt den anhaltenden Kostenanstieg infolge der laufenden geopolitischen Ereignisse im Nahen Osten wider.
Informationen zu Flexsys
Flexsys ist ein weltweit tätiges Unternehmen für Spezialchemikalien und Materialtechnologie, das eine Reihe von Reifenadditiven entwickelt und herstellt. Ziel ist es, Reifenherstellern zu ermöglichen, die Reifenleistung und die Fertigungsproduktivität zu steigern und gleichzeitig durch Innovationen die Nachhaltigkeit zu verbessern. Von unserem Hauptsitz in Akron, Ohio, aus und mit Produktionsstätten in Nord- und Südamerika, Europa und Asien setzt sich unser globales Team für den Erfolg unserer Kunden ein.
Weitere Informationen zu Flexsys finden Sie unter www.flexsys.com
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/flexsys-kundigt-weltweite-preiserhohung-fur-insoluble-sulfur-an-302875381.html
Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.
Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.
Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.
Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.