Elite Robots Collaborates with Generalist AI on Next-Gen Embodied AI

21.07.2026

SHANGHAI, July 21, 2026 /PRNewswire/ -- US-based AI startup Generalist AI—founded by ex-Google DeepMind scientists and backed by NVIDIA NVentures—recently unveiled GEN-1, its latest embodied foundation model achieving a 99% task success rate and a 3x speed increase. As part of this breakthrough project, Elite Robots collaborated with Generalist AI to support real-world data collection and algorithm validation on its cobot platform.

Key Highlights from the Collaboration:

Industrial-Grade Reliability: Delivered flawless, zero-intervention performance (1,800+ block stackings, 200+ box foldings) backed by 100,000-hour MTBF and ±0.02mm repeatability.

3x Trajectory Acceleration: Smooth, jitter-free servo control accelerated model iteration while maintaining predictable physical interactions.

Real-Time Adaptability: Features a 360° motion range and sensitive force feedback, enabling GEN-1 to instantly correct unexpected execution errors.

Global Technical Support: Backed by Elite Robots 24/7 technical network and local US team to support ongoing research and commercial deployment.

As the "ChatGPT moment" for robotics arrives, Elite Robots continues to partner with global innovators to build robust hardware solutions for embodied AI.

(Picture and data referenced from: Generalist AI Team, "GEN-1: Scaling Embodied Foundation Models to Mastery", Generalist AI Blog, Apr 2026)

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.