Die Geschäftsbereichseinheit HPPs der Daicel Corporation stellt eine neue DURACON®-POM-Produktreihe mit einem Recyclinganteil von 30 % vor

27.07.2026

OSAKA, Japan, 27. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Die Geschäftsbereichseinheit „High Performance Polymers" (HPPs) der Daicel Corporation (ehemals Polyplastics Co., Ltd.), ein weltweit führender Anbieter von technischen Kunststoffen, hat vier neue DURACON®-POM-Typen auf den Markt gebracht, die 30 % Post-Consumer-Recyclingmaterial (PCR) enthalten. Dieses neue PCR-POM-Sortiment umfasst die Typen „Standard", „VOC-arm", „gleitfähig" und „hochfest", sodass Kunden das Material auswählen können, das ihren Anwendungsanforderungen am besten entspricht.

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Diese neu entwickelten Typen wurden erstmals auf der CHINAPLAS 2026 vorgestellt, die im April in Shanghai stattfand. Die Standardausführung PCR-POM weist eine Schmelzflussrate von 9 auf, während Materialien mit niedrigem VOC-Gehalt die Anforderungen der Erstausrüster erfüllen. Die gleitfähige Art bietet deutlich bessere Gleiteigenschaften, während robuste Werkstoffe die gleiche Leistung wie POM-Neuware erbringen.

Seit 2023 bietet Daicel den DURACIRCLE®-Re-Compounding-Service an, bei dem Kunststoffabfälle aus den Werken der Kunden recycelt werden. Während der Schwerpunkt bisher auf dem postindustriellen Recycling (PIR) lag, bei dem in der Fertigung anfallende Abfälle wiederverwertet werden, nutzt das derzeit in der Entwicklung befindliche PCR-POM POM-Kunststoffe, die bereits auf dem Markt im Einsatz waren, als recycelten Rohstoff.

Eine große Herausforderung bei der Verwendung von PCR-Materialien ist die Variabilität der Eigenschaften und die Gewährleistung einer gleichbleibenden Qualität. Auf der Grundlage seiner langjährigen Erfahrung im Bereich Compounding und seiner Technologien zur Qualitätskontrolle hat Daicel bestätigt, dass die wichtigsten mechanischen Eigenschaften auch bei einem Recyclinganteil von 30 % auf einem Niveau bleiben, das mit herkömmlichen Typen vergleichbar ist (basierend auf internen Testbedingungen).

DURACON® POM wird in einer Vielzahl von Industriezweigen eingesetzt. Es zeichnet sich durch hohe mechanische Festigkeit und Steifigkeit, hervorragende Verschleißfestigkeit, gute Gleiteigenschaften sowie hohe Formstabilität aus. Es findet breite Anwendung in Bereichen wie Zahnrädern, Steckverbindern, Präzisionsteilen und Automobilkomponenten.

Daicel führt weitere Entwicklungsmaßnahmen durch, um sein PCR-POM-Angebot zu erweitern und damit einem breiteren Spektrum an Anforderungen gerecht zu werden.

Weitere Informationen finden Sie auf: https://hpps.daicel.com/global/s/ourapproach/a5nRB000005SAUbYAO/272?language=en_US

Informationen zum Geschäftsbereich „High Performance Polymers" der Daicel Corporation

https://kyodonewsprwire.jp/attach/202607152558-O1-06622HZp.pdf 

DURACON® ist eine eingetragene Marke der Daicel Corporation in Japan und anderen Ländern.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.