CSL ernennt Deborah Waterhouse zur CEO und Geschäftsführerin

22.10.2026

MELBOURNE, Australien, 22. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Der Vorstand von CSL Limited (ASX:CSL; USOTC:CSLLY) gibt heute bekannt, dass er Deborah Waterhouse mit Wirkung zum 1. Februar 2027 zur Chief Executive Officer und Geschäftsführerin von CSL ernannt hat. Die Ernennung erfolgte im Anschluss an ein umfangreiches, weltweites Auswahlverfahren, das vom Vorstand von CSL durchgeführt wurde.  

Frau Waterhouse ist eine bewährte Führungskraft im kaufmännischen Bereich mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Leitung komplexer globaler Spezialpharmaunternehmen in den USA, Großbritannien, Kontinentaleuropa und Australien.  

Seit 2017 ist Waterhouse CEO von ViiV Healthcare, einem Joint Venture, an dem GSK die Mehrheit hält und an dem Shionogi als Gesellschafter beteiligt ist. ViiV ist ein führender Spezialist im Bereich HIV und erzielte im Geschäftsjahr 2025 von GSK einen Umsatz von 7,7 Milliarden Pfund[i]. Darüber hinaus ist Waterhouse Präsidentin von GSK Global Health.

Deborah Waterhouse leitete zuvor das US-Impfstoffgeschäft sowie den Geschäftsbereich Primärversorgung von GSK in den USA und hatte mehrere weitere Führungspositionen inne, darunter von 2008 bis 2012 die des General Managers für Australien und Neuseeland bei GSK.

Dr. Brian McNamee, Vorsitzender von CSL, sagte: „Im Februar dieses Jahres haben wir erklärt, dass der nächste CEO von CSL in der Lage sein muss, die Dynamik unserer geschäftlichen Entwicklung fortzusetzen, unsere Pipeline zu erneuern und unsere Abläufe zu vereinfachen, ohne dabei die Wissenschaft und die Ziele aus den Augen zu verlieren, auf denen dieses großartige Unternehmen aufgebaut ist. Deborah hat all diese Dinge bereits mehrfach unter Beweis gestellt. Deborah ist eine herausragende globale Führungskraft mit der nachgewiesenen Fähigkeit, komplexe Geschäftsbereiche auszubauen."

„Sie hat ein fokussiertes biopharmazeutisches Geschäft ausgebaut und das Geschäftsfeld bei ViiV erneuert, indem sie die Entwicklung und Vermarktung der nächsten Generation von Medikamenten zur Unterstützung der Patienten vorangetrieben hat. Sie kennt die Vereinigten Staaten, sie kennt Australien und sie weiß, wie man Pipelines aufbaut und Partnerschaften verwaltet. Als erstklassige und zielorientierte Führungskraft ist sie die richtige Person, um CSL in sein nächstes Wachstums Kapitel zu führen. Die Entscheidung des Vorstands, Deborah zu ernennen, fiel einstimmig."

Deborah Waterhouse sagte: „CSL ist eines der großartigen Unternehmen unserer Branche, und ich habe während meiner Zeit in Melbourne gesehen, welche Bedeutung es für Australien hat. Seine Mitarbeiter retten jeden Tag Leben – von den Mitarbeitern, die in den Spendezentren Plasma entnehmen, bis hin zu den Wissenschaftlern und Fachkräften, die die Medikamente und Impfstoffe entwickeln und herstellen. Die Grundlagen sind solide. Meine Aufgabe ist es, diese Dynamik fortzusetzen und den Weg zu einem verlässlichen Wachstum für Patienten und Aktionäre weiterzuentwickeln."

Waterhouse wird ihren Wohnsitz weiterhin im Vereinigten Königreich behalten. Sie wird einen Großteil ihrer Zeit in Australien, den USA sowie in den wichtigsten Märkten und Betriebszentren von CSL verbringen. Gordon Naylor wird bis zum 1. Februar 2027 weiterhin als Interim-CEO und Geschäftsführer tätig sein. Er wird gemeinsam mit Waterhouse für einen reibungslosen Übergang sorgen und anschließend seine Rolle im Vorstand als nicht geschäftsführendes Vorstandsmitglied wieder aufnehmen.  

Eine Biografie von Deborah Waterhouse ist in Anhang 1 enthalten.

Die wesentlichen Bestandteile des Arbeitsvertrags von Waterhouse, einschließlich ihrer Vergütungsstruktur, die am 1. Februar 2027 in Kraft tritt, sind in Anhang 2 aufgeführt.

Genehmigt zur Einreichung durch:

Fiona Mead

Unternehmenssekretärin

 

Investorenbeziehungen

 

Medienarbeit



Michelle Rees

T: +61 410 600 745

E: michelle.rees@csl.com.au 

Brett Foley

T: +61 461 464 708

E: brett.foley@csl.com.au 



CSL Limited | ABN 99 051 588 348 | 655 Elizabeth Street, Melbourne VIC 3000

Anlage 1: 

Beruflicher Werdegang von Deborah Waterhouse

GSK Beruflicher Werdegang



Zeitraum

Titel

2017 – heute

CEO von ViiV Healthcare und Präsident von GSK Global Health

2015 – 2017

SVP Geschäftsbereich US Primary Care

2013 – 2015                                                           

SVP Geschäftsfbereich US Vaccines

2012 – 2013

SVP Zentral- und Osteuropa

2008 – 2012

Vice President und Geschäftsführerin Australien und Neuseeland

2008

VP Human Resources Europa          

2004 – 2007

Leiterin der Geschäftseinheit HIV UK und Leiterin HIV Europa

1999 – 2004

Global Commercialisation Leader

1996 – 1999

Vertriebs- und Marketingpositionen mit zunehmender Verantwortung bei GSK UK





Ernennungen in den Vorstand

Zeitraum

Titel

2017 – Heute          

Mitglied des Vorstands von ViiV Healthcare

2019 – 2025  

Nicht-exekutives Vorstandsmitglied Schroders: Vorstandsmitglied, Prüfungsausschuss

und Risiko-, Vergütungs- und Nominierungsausschuss

Juli 2026 – Heute

Nicht-geschäftsführende Direktorin, Reckitt







Anlage 2:

Wichtigste Beschäftigungsbedingungen für Deborah Waterhouse

 


 

Schlüsselbegriff

Details

Beginn

Datum
 

1. Februar 2027.

Grundgehalt 

1.500.000 £ pro Jahr.

STI 

Erste Zuteilung ist GJ27 STI:  

  • 120 % des Grundgehalts bei Zielerreichung und 240 % des Grundgehalts bei Maximalerreichung (anteilig

    ab dem Eintrittsdatum).
  • 30 % werden für 2 Jahre als Aktienoption aufgeschoben.

    Berechtigt zur Teilnahme an zukünftigen STI-Förderprogrammen zu den vom Vorstand genehmigten Bedingungen. 

LTI 

Erste Zuteilung im September 2027 LTI: 

  • 250 % des Grundgehalts beim Zielwert und 500 % des Grundgehalts beim Höchstwert.
  • Leistungszeitraum 1. Juli 2027 bis 30. Juni 2030 (voraussichtliche Ausübung am 1. September 2030).



    Berechtigt zur Teilnahme an künftigen LTI-Förderprogrammen zu den vom Vorstand genehmigten Bedingungen. 

    Für diese Zuwendungen wird die Zustimmung der Aktionäre gemäß der üblichen Vorgehensweise von CSL

    eingeholt. 

Ablösung von GSK-

Zuteilungen
–

Verfall vorgesehen

  • Zuteilung von Restricted Stock Units (RSUs) im Wert von 7,71 Mio. £ (vorbehaltlich einer Anpassung vor der Zuteilung, basierend auf dem nächsten GSK-Vesting-Ergebnis).

    Die

    Prämie wird voraussichtlich am 1. März 2028 fällig, vorbehaltlich der Dienstbedingungen.  

Zusätzliche Zuteilichnung zur

Anpassung des LTI

-Zeitplans
 

  • Zuteilung von Performance Stock Units (PSUs) im Wert von 1,65 Mio. £, die am 1. September

    2029 unverfallbar werden, vorbehaltlich derselben TSR-Unverfallbarkeitsbedingungen, die für die LTI-Zuteilung von CSL vom

    1. September 2026 gelten, sowie der gleichen Dienstzeitbedingungen (einschließlich einer 12-monatigen

    Haltefrist nach Unverfallbarkeit).  
  • Dies soll die längere Lücke berücksichtigen, die durch ihren Wechsel

    zwischen den jährlichen Prämien bei GSK und der ersten jährlichen CSL-Prämie

    entsteht, die sie voraussichtlich im Oktober 2027 erhalten wird.  

Rente 

  • Die Regelungen entsprechen denen für die Belegschaft in Großbritannien. Aufgrund steuerlicher Vorschriften wird

    erwartet, dass die CEO eine Barzulage in Höhe von 10 % des Grundgehalts abzüglich des

    geltenden Satzes der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung

    anstelle von Arbeitgeberbeiträgen zur Altersvorsorge erhält.  

Leistungen 

  • Standardmäßige britische Sozialleistungen – einschließlich privater Krankenversicherung,

    Lebensversicherung in Höhe des 6-fachen Gehalts und Einkommensschutzversicherung.  

Kündigungsfrist 

  • 12 Monate Kündigungsfrist durch den CEO oder CSL.   
  • Übliche Regelungen zu Freistellung während der Kündigungsfrist, fristloser Kündigung und Abfindung

    anstelle der Kündigungsfrist.  

Wettbewerbsverbot

(während der Tätigkeit

bei
CSL) 

  • Aufgrund einer früheren Beschäftigung bei einem Wettbewerber ist es ihr bis zum 31. März

    2027 untersagt, am CSL-Seqirus-Geschäft mitzuwirken.  

Wettbewerbsverbote

(nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei

CSL) 

  • 6-monatiges Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.  
  • 12-monatiges Verbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kunden abzuwerben oder mit ihnen Geschäfte zu tätigen, Lieferanten zu

    stören sowie Schlüsselmitarbeiter abzuwerben. 
  • Die Dauer der Beschränkungen verkürzt sich um die Zeit, die im „Garden Leave" verbracht wurde.  

Steuer

regelungen
 

  • Der CEO wird für die britischen Steuern verantwortlich sein.  
  • CSL wird für Steuern außerhalb Großbritanniens verantwortlich sein. 

Sonstiges 

  • Es gilt die CSL-Richtlinie zum Mindestaktienbesitz – 300 % des Grundgehalts für den

    CEO. 

[i] Laut den GSK-Geschäftsjahrabschlüssen für 2025

 

 

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Wissenschaftspakt zahlt sich aus: Rhein-Main- und Ruhr-Verbund rücken auf

08.10.2026

Die Exzellenzstrategie von Bund und Ländern stellt die Weichen für die nächste Förderperiode – und verschiebt die Gewichte im deutschen Wissenschaftssystem. Zu den bundesweit fünf neuen Exzellenzstandorten gehören die Technische Universität Darmstadt, die Goethe-Universität Frankfurt und die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die sich als Allianz der Rhein-Main-Universitäten (RMU) durchgesetzt haben. Ebenfalls erfolgreich waren in Nordrhein-Westfalen die Universität zu Köln sowie der Verbund Ruhr Innovation Lab aus TU Dortmund und Ruhr-Universität Bochum.

Für Hessen ist die Entscheidung ein Durchbruch: Erstmals tragen Universitäten des Landes ab 2027 den Titel „Exzellenzuniversität“. Die RMU-Allianz erhält nach Angaben des hessischen Wissenschaftsministeriums über sieben Jahre eine Förderung von insgesamt bis zu 155 Millionen Euro, finanziert zu 75 Prozent vom Bund. Wissenschaftsminister Timon Gremmels spricht von den ersten Exzellenzunis in Hessen und zugleich vom ersten länderübergreifenden Verbund in der Exzellenzstrategie. Ministerpräsident Boris Rhein bezeichnet den Titel als Meilenstein für die Forschungslandschaft des Landes. Ein mittelhessischer Verbund aus den Universitäten Gießen und Marburg blieb im Wettbewerb dagegen ohne Erfolg.

Auch Nordrhein-Westfalen stärkt seine Rolle als Hochburg der Spitzenforschung. Neben der Universität Köln, die den begehrten Status nach einer früheren Förderphase von 2012 bis 2019 zurückerhält, steigt der Verbund aus TU Dortmund und Ruhr-Uni Bochum als Ruhr Innovation Lab in den Kreis der Exzellenzuniversitäten auf. Nach Angaben des Düsseldorfer Wissenschaftsministeriums baut das Land damit seine Führungsposition aus. Die Universität Bonn und die RWTH Aachen hatten ihren Exzellenzstatus bereits im Frühjahr verteidigt, sodass NRW künftig mit vier Standorten vertreten ist. Ministerpräsident Hendrik Wüst wertet dies insbesondere als Signal für die internationale Sichtbarkeit des Ruhrgebiets als Wissenschafts- und Innovationsstandort.

In Bonn gaben Bundesforschungsministerin Dorothee Bär und der niedersächsische Wissenschaftsminister Falko Mohrs als Vize-Vorsitzender der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) neben den Standorten in Hessen und NRW auch die Universitäten Freiburg und Jena als neue Exzellenzunis bekannt. Für Einzeluniversitäten sieht das Programm Fördermittel von bis zu 15 Millionen Euro pro Jahr vor, bei Verbünden wie der Rhein-Main-Allianz oder dem Ruhr Innovation Lab können es bis zu 28 Millionen Euro sein. Damit wächst die Riege der Exzellenzuniversitäten, deren bisher neun Standorte – darunter Aachen, Bonn, Dresden, Hamburg, Heidelberg, Karlsruhe, München, Tübingen sowie die Berlin University Alliance – ihre Förderung bereits im Frühjahr um weitere sieben Jahre verlängert hatten. Der Titel ist jeweils an regelmäßige Überprüfungen der Fördervoraussetzungen geknüpft.