DEBRECEN, Ungarn, 23. September 2026 /PRNewswire/ -- CATL beginnt am 22. September 2026 mit der Testproduktion in seinem neu errichteten Zellwerk in Debrecen, da das Unternehmen alle Voraussetzungen für den Start des Testbetriebs erfüllt hat. Ziel der Testproduktion ist es, die Produktionsanlagen und Fertigungsprozesse vor Beginn der Serienproduktion einzurichten, zu optimieren und zu validieren. CATL Debrecen arbeitet weiterhin eng mit der Regierung und den Behörden zusammen, um hohe Standards in Bezug auf Umweltfragen sowie die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten.
CATL kündigte im August 2022 den Bau seines zweiten europäischen Batteriewerks in Debrecen an, mit dem Ziel, sich in die europäische Lieferkette für die Automobil- und E-Mobilitätsbranche zu integrieren und führende europäische Automobilhersteller besser zu beliefern. Der Bau des ersten Zellfertigungsgebäudes begann im Sommer 2023, und bis zum Frühjahr 2026 war das Gebäude mit modernster Technologie ausgestattet worden. Nach Erhalt der Nutzungsgenehmigung im August 2026 erlangte das Unternehmen alle relevanten Genehmigungen und erfüllte alle im Rahmen seiner IPPC-Genehmigung geforderten Voraussetzungen, bevor am 22. September der Probebetrieb auf den ersten beiden Produktionslinien seiner Zellfertigungsanlage aufgenommen wurde.
Vor der Erteilung der Nutzungsgenehmigung führte die Bezirksverwaltung Hajdú-Bihar regelmäßige Vor-Ort-Inspektionen in den Anlagen von CATL durch, um frühere Probleme zu klären, die bei den Anwohnern große Besorgnis ausgelöst hatten. Vertreter der Behörde bestätigten, dass das Unternehmen alle Mängel behoben hatte, die zuvor im Genehmigungsverfahren festgestellt worden waren.
Als strategischer Produktionsstandort wird das CATL-Werk in Debrecen die bekanntesten und führenden europäischen Automobilhersteller beliefern, die in den letzten Jahren bereits erhebliche Produktionskapazitäten für Elektrofahrzeuge in Ungarn aufgebaut haben. Als weltweit führendes Technologieunternehmen hat CATL in Debrecen die modernsten und flexibelsten Produktionslinien implementiert, um den Anforderungen seiner geschätzten Kunden jederzeit gerecht zu werden. Das Unternehmen fertigt bereits seit Herbst 2024 in Debrecen Batteriemodule und hat seitdem insgesamt 537.000 Module produziert. Sobald alle Anlagen betriebsbereit sind, wird das ungarische Werk mit einer Kapazität von 100 GWh der größte Produktionsstandort von CATL außerhalb Chinas sein.
Neben der Einholung der Genehmigungen und der Erfüllung der Voraussetzungen für die Aufnahme des Probebetriebs setzt sich CATL Debrecen weiterhin dafür ein, eng mit der Regierung und den Behörden zusammenzuarbeiten, um der Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter oberste Priorität einzuräumen. Darüber hinaus werden die Faktoren Gesundheit, Sicherheit und Umwelt der Mitarbeiter auch während des Probebetriebs gründlich überwacht, und die Ergebnisse werden den Behörden proaktiv vorgelegt. Die Investition von CATL ist nicht nur für Debrecen und die Region von Bedeutung, sondern auch für die ungarische Wirtschaft und die europäische Lieferkette für E-Mobilität. CATL legt großen Wert auf Transparenz und heißt die Behörden jederzeit zu einem Besuch vor Ort willkommen.
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Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.