Ausrichtung der Geschäftstätigkeit an den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen
LONDON, 15. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Bell Integration ist der Initiative Global Compact der Vereinten Nationen beigetreten – einer freiwilligen Initiative zur Entwicklung, Umsetzung und Offenlegung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken.
Mit dieser Ankündigung schließt sich Bell Integration Tausenden anderer Unternehmen weltweit an, die sich dazu verpflichtet haben, verantwortungsbewusst zu handeln und ihre Geschäftstätigkeit im Einklang mit den zehn universellen Prinzipienauszuüben.
Manpreet Gill, CEO von Bell Integration: „Ich bin unglaublich stolz darauf, dass Bell dem Global Compact der Vereinten Nationen beigetreten ist. Dies bekräftigt nicht nur unser strategisches Engagement für den Aufbau einer nachhaltigeren Zukunft für alle, sondern stärkt auch unsere Position, positive und wirkungsvolle Veränderungen voranzutreiben."
Im Rahmen dieser Verpflichtung wird Bell dem Global Compact der Vereinten Nationen jährlich transparent über die Maßnahmen berichten, die das Unternehmen ergriffen hat, um die zehn Prinzipien der Initiative einzuhalten, und über unsere laufenden Bemühungen informieren. Diese umfassen:
Informationen zum Global Compact der Vereinten Nationen
Der im Jahr 2000 ins Leben gerufene Global Compact der Vereinten Nationen ist die weltweit größte Initiative für unternehmerische Nachhaltigkeit mit mehr als 20.000 Unternehmen in über 160 Ländern und mehr als 60 Global-Compact-Netzwerken.
Informationen zu Bell Integration
Als Teilnehmer am Global Compact der Vereinten Nationen verpflichtet sich Bell Integration, seine Strategien und Geschäftsabläufe an den universellen Prinzipien zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung auszurichten und Maßnahmen zu ergreifen, die gesellschaftliche Ziele voranbringen.
Bell Integration wurde 1995 gegründet und ist ein IT-Dienstleister, Systemintegrator und Beratungsunternehmen, das sich auf Cloud, Rechenzentrumsmigration und KI spezialisiert hat. Mit Hauptsitz im Vereinigten Königreich und über 1.000 Mitarbeitern weltweit bietet Bell Integration einen umfassenden Lebenszyklus an herstellerunabhängigen Dienstleistungen, die die Herausforderungen bei der Bereitstellung, Verwaltung, Betreuung und Stilllegung moderner, hybrider IT-Umgebungen angehen.
Bell Microsystems Limited, firmierend unter dem Namen Bell Integration.
Medienkontakt
Finola Sloyan MCIPR | pr@bell-integration.com | +44 2392 825925
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.