Arasan treibt die Einhaltung des MIPI-I3C®-Standards durch seine Teilnahme an der I3C®-Interop in Taipeh voran

10.09.2026

Arasan Chip Systems gibt seine Teilnahme an der MIPI I3C® Interop-Session in Taipeh bekannt, wo das Unternehmen vom 19. bis 20. Oktober 2026 seine I3C® Host IP, seine I3C® Dual IP sowie seine I3C® Device IP vorstellen wird.

SAN JOSE, Kalifornien, 10. September 2026 /PRNewswire/ -- Arasan Chip Systems gibt seine Teilnahme an der Interoperability Session der I3C® bekannt, die am Rande der Member Meeting in Taipeh stattfindet. Arasan wird seine I3C® Host IP, die I3C® Dual Mode IP (unterstützt I3C® Host und Device) sowie die I3C® Device IP gemeinsam mit anderen Teilnehmern des I3C®- -Interoperabilitätsprojekts testen. Arasan wird außerdem seinen lizenzierbaren, proprietären I3C®-Software-Stack testen.

Arasan I3C® Host IP under test on the I3C® HDK

Arasan nimmt regelmäßig an den Interoperability Sessions der MIPI I3C® teil und hat bisher weltweit an zahlreichen solchen Veranstaltungen teilgenommen. Unsere Beteiligung gewährleistet nicht nur die Konformität unseres I3C® IPs®, sondern fördert auch den I3C®-Standard durch Interoperabilität und Konformität zwischen den Anbietern.

„Wir investieren weiterhin in die Gewährleistung der Konformität unseres Portfolios an Total MIPI I3C® IP durch die Teilnahme an den von MIPI veranstalteten I3C® Interoperability Sessions", sagte Prakash Kamath, CTO bei Arasan. „Veranstaltungen zum Thema Interoperabilität helfen uns zudem dabei, Beziehungen zu anderen Teilnehmern aufzubauen, und wir geben die Vorteile an unsere Lizenznehmer weiter, indem wir ihnen Produkte liefern, die den I3C®--Spezifikationen entsprechen."

Die I3C® HCI™-Spezifikation standardisiert die Schnittstelle, um die Entwicklung allgemeiner Softwaretreiber zu ermöglichen. Arasan testet derzeit seine I3C® Host IP die den neuesten I3C® HCI™ v1.2-Spezifikationen entspricht, zusammen mit seinem Linux-Software-Stack und dem I3C®-HDK, die den Kunden ebenfalls zur Verfügung stehen.

Das I3C® IP von Arasan lässt sich über einfache Skripte hinsichtlich zahlreicher Parameter vollständig konfigurieren. Unser I3C® IP wurde nahtlos in unsere MIPI CSI-2® IP-Kerne sowie in unser C-PHY™ IP und D-PHY™ IP integriert, um die Steuerung von Kamerasensoren zu ermöglichen. Sensor- und AP-Anbieter können das gesamte Paket aus I3C®, CSI® und C/D-PHY™ IP von Arasan lizenzieren.

Das Arasan I3C® IP wurde von über 25 Unternehmen lizenziert, ist siliziumerprobt und wird in zahlreichen SoCs in Serie gefertigt. Weitere Informationen zu Arasan's I3C® IP finden Sie unter: https://www.arasan.com/products/mipi/I3C®/

Um eine Lizenz für Arasan's Total I3C® IP einschließlich des I3C® Controller IP, I3C® PHY IP und I3C® Software Stack zu erwerben, wenden Sie sich bitte an bonnie.noufer@arasan.com

Informationen zu Arasan

Arasan Chip Systems, seit 2005 aktives Mitglied der MIPI Association, ist ein führender Anbieter von IP-Lösungen für mobile Speicher- und Konnektivitätsschnittstellen. Die hochwertigen, siliziumerprobten Total IP Solutions von Arasan umfassen digital IP, AMS PHY IP, Verification IP, HDK und Software. Arasan verfügt über ein gezieltes Produktportfolio, das auf mobile SoC's ausgerichtet ist. Weitere Informationen finden Sie unter arasan.com

Arasan Total IP

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.