Zuwanderung, Sozialleistungen, Ständemehr: Die neuralgischen Punkte im Schweizer EU-Paket

08.10.2026


In der Schweiz formiert sich ein neues Regelwerk für die Beziehungen zur Europäischen Union – mit potenziell spürbaren Folgen für Hunderttausende EU-Bürger, die im Land leben oder arbeiten. Rund 340.000 Deutsche haben sich in der Schweiz niedergelassen, Zehntausende pendeln täglich über die Grenze. Noch stützt sich das Verhältnis zwischen Bern und Brüssel auf eine Reihe bilateraler Verträge, die Marktzugang, Personenfreizügigkeit und Zuwanderung regeln. Nun arbeitet das Parlament an einem nächsten Paket, das die Weichen für die kommenden Jahre stellen dürfte und den Zugang für EU-Arbeitskräfte verschärfen könnte.

Im Ständerat, der kleinen Kammer des Parlaments, prallten dabei emotionale und wirtschaftspolitische Interessen aufeinander. Gegner der Neuordnung wählten eine demonstrative Symbolik, posierten etwa mit Hellebarden und verglichen das Auftreten der EU gegenüber der Schweiz mit jenem des British Empire gegenüber seinen Kolonien. Inhaltlich schlug die Kammer ergänzende nationale Umsetzungsregeln vor: Künftig sollen EU-Zuwanderer bei der Einreise einen Strafregisterauszug vorlegen und sich einer grundlegenden Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Zudem will der Ständerat das Aufenthaltsrecht verschärfen; Erwerbstätige aus EU-Staaten sollen die Schweiz verlassen müssen, wenn sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehen – ein Punkt, mit dem die Kammer ausdrücklich von der mit Brüssel ausgehandelten Linie abweicht.

Parallel dazu hat der Ständerat zentrale Pflöcke bei der politischen Abstützung des Gesamtpakets eingeschlagen. Die Verträge sollen nicht allein mit einem Volksmehr angenommen werden können, sondern zusätzlich die Zustimmung einer Mehrheit der Kantone benötigen. Damit erhöht sich die Hürde deutlich; politisch wird mit einem Ja-Anteil von rund 55 Prozent gerechnet, um dieses sogenannte Ständemehr zu erreichen. Der Nationalrat, die grosse Kammer, kann diese Position jedoch noch korrigieren. Kommt es zu Differenzen, wäre eine Einigungskonferenz nötig. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich zuvor nach zähen Verhandlungen auf 14 arbeitsmarktbezogene Massnahmen geeinigt, was die Unterstützung der Arbeitnehmerseite für das Paket sicherte; besonders der verstärkte Kündigungsschutz für Personalvertreter blieb nach einem taktischen Rückzug des Ständerats im Paket.

Insgesamt verhandelte der Ständerat rund 23 Stunden über das umfangreiche Dossier „Bilaterale III“ und stimmte zwei neuen Abkommen mit der EU bereits zu. Ein Vertrag zur Lebensmittelsicherheit soll insbesondere den Handel erleichtern und die Teilnahme am EU-Binnenmarkt ausweiten, verpflichtet die Schweiz im Gegenzug aber zur Übernahme einschlägigen EU-Rechts – sehr zum Missfallen eines Teils des inländischen Gewerbes, während die exportorientierte Wirtschaft das Abkommen unterstützt. Ein separates Gesundheitsabkommen zielt auf engere Kooperation in Gremien der Gesundheitssicherheit, lässt der Schweiz laut Bundesrat jedoch Spielraum für eigenständige Krisenreaktionen. Wann das gesamte Paket in Kraft treten könnte, ist offen; als realistischer Zeithorizont gilt derzeit das Jahr 2030 – bis dahin bleibt offen, wie weit die Schweiz den Zugang für EU-Bürger zum Arbeitsmarkt tatsächlich reguliert und wie Brüssel auf nationale Verschärfungen insbesondere bei Sozialleistungen reagieren wird.

Notstrom statt Normalbetrieb: Brand in Berlin-Marzahn zwingt Unternehmen zur Übergangslösung

08.10.2026


Ein nächtlicher Brand unter einer Kabelbrücke im Berliner Stadtteil Marzahn hat zentrale Leitungen des städtischen Stromnetzes beschädigt und Ermittlungen wegen Brandstiftung ausgelöst. Nach Angaben der Polizei brannten in den frühen Morgenstunden unter einer Brücke an der Boxberger Straße Altreifen und Gerümpel. Ob das Feuer gezielt gelegt wurde, ist Gegenstand laufender Ermittlungen. Einsatzkräfte der Polizei sicherten am Brandort Spuren, um Hinweise auf die Ursache und mögliche Täter zu gewinnen.

Die Feuerwehr war gegen 4.00 Uhr alarmiert worden und ging zunächst von einem kleineren Einsatz aus. Erst vor Ort zeigte sich, dass die Flammen auf unter der Brücke verlegte Stromleitungen übergegriffen hatten. Ein großflächiger Stromausfall blieb nach Angaben eines Feuerwehrsprechers zwar aus, die Leitungen wurden jedoch so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass Teile der lokalen Versorgung umgestellt werden mussten.

Nach Angaben von Henrik Beuster, Sprecher von Stromnetz Berlin, mussten 19 gewerbliche Kunden vorübergehend vom regulären Netz getrennt werden. Seit etwa 9.00 Uhr würden sie über ein Notstromaggregat versorgt, sagte Beuster. Betroffen seien zwei 110.000-Volt-Hochspannungskabel sowie mehrere Mittelspannungsleitungen mit 10.000 Volt. Reparaturarbeiten an den beschädigten Trassen seien im Gange, konkrete Angaben zur Dauer der Instandsetzung lagen zunächst nicht vor.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält einen bloßen Zufall für unwahrscheinlich und spricht von einem möglichen gezielten Angriff auf die Infrastruktur. Die Ermittlungen zur schweren Brandstiftung liefen zwar ergebnisoffen in alle Richtungen, betonte die GdP zugleich. In der Vergangenheit war es in Berlin wiederholt zu Angriffen auf Stromtrassen gekommen, die teils umfangreiche Stromausfälle nach sich zogen und nach damaligen Erkenntnissen linksextremistischen Tätergruppen zugerechnet wurden. Die aktuellen Ermittlungen konzentrieren sich nun darauf, ob und wie der jüngste Brand in Marzahn in ein solches Muster einzuordnen ist.