
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in einer Steueraffäre rund um den Unternehmer Siegfried Wolf Anklage erhoben. Vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien sollen sich neben Wolf auch der ehemalige Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) sowie eine frühere Leiterin eines Finanzamts in Niederösterreich verantworten. Im Zentrum steht ein Steuernachlass in Höhe von rund 630.000 Euro, den das zuständige Finanzamt dem Investor gewährt hatte.
Wolf, der als ehemaliger Magna-Manager auftritt und im Bezirk Wiener Neustadt wohnhaft ist, soll laut WKStA der damaligen Finanzamtsleiterin 2018 angeboten haben, sie bei ihrer Bewerbung um die Leitung eines anderen Finanzamts zu unterstützen. Im Gegenzug sollte sie seinen Antrag auf Steuernachsicht genehmigen. Dieses Angebot sei bei einem Treffen auf der Autobahnraststation Guntramsdorf unterbreitet worden. Weder dieses Treffen noch der weitere Nachrichtenaustausch oder das angeblich korruptive Angebot seien in den Akten dokumentiert worden, andere mit der Steuersache befasste Beamte seien darüber nicht informiert gewesen.
Die frühere Finanzamtschefin soll das Angebot angenommen haben. Der Anklage zufolge veranlasste sie intern Schritte gegen die Rechtsansicht ihres Stellvertreters, der zugleich als zuständiger Fachvorstand für die abgabenrechtliche Beurteilung fungierte, und genehmigte den Antrag etwa sechs Wochen nach dem ersten Treffen. Zudem wirft die WKStA ihr vor, im Jahr 2019 ihre Amtsverschwiegenheit verletzt zu haben, indem sie geheime Informationen aus dem Verfahren zum möglichen Widerruf der gewährten Steuernachsicht an Wolf weitergegeben habe.
Besonders politisch brisant ist die Anklage gegen den ehemaligen Finanzminister Schelling. Nach Ende seiner Amtszeit soll er laut WKStA den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, ersucht haben, sich „parteilich“ dafür einzusetzen, dass Wolf seine Steuerschuld erlassen werde. Wolf wird Bestechung und Bestimmung zum Amtsmissbrauch zur Last gelegt, die frühere Finanzamtsleiterin unter anderem wegen Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit und Verletzung der Geheimhaltungspflicht angeklagt, gegen Schelling richtet sich der Vorwurf der versuchten Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Eine inhaltliche Stellungnahme der Angeklagten zu den nun erhobenen Vorwürfen ist in den vorliegenden Unterlagen nicht enthalten.

Die Newcastle-Krankheit breitet sich in Brandenburg weiter aus und entwickelt sich zu einem der schwersten Tierseuchenausbrüche in der Geflügelwirtschaft seit Jahrzehnten. Nach Angaben des Agrarministeriums wurden in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Oder-Spree erneut Infektionen in Geflügelbetrieben festgestellt. Insgesamt sind damit 14 Fälle in Brandenburg registriert. Die hoch ansteckende Viruserkrankung betrifft vor allem Vögel und zwingt die Behörden zu massenhaften Keulungen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Bisher mussten in Brandenburg rund 2,1 Millionen Tiere getötet werden. Mit den jüngsten Ausbrüchen kommen mehr als 300.000 weitere Tiere hinzu. Besonders betroffen ist ein Masthähnchenbetrieb im Landkreis Oder-Spree mit etwa 70.000 Tieren, bei denen die Krankheit nach Ministeriumsangaben nachgewiesen wurde. In Dahme-Spreewald wurde die Newcastle-Krankheit in einem bereits betroffenen Unternehmen nun auch in sechs weiteren Stallanlagen mit jeweils rund 40.000 Tieren amtlich festgestellt. Dort sollen rund 240.000 Tiere getötet werden. Ein derart großflächiger Ausbruch wurde in Deutschland zuletzt vor rund 30 Jahren verzeichnet.
Der Landkreis Dahme-Spreewald spricht von einer emotional und wirtschaftlich extrem belastenden Situation. „Die Ereignisse der vergangenen Wochen erschüttern uns alle tief“, heißt es in einer Mitteilung. „Nun jetzt auch den letzten Stall des Geflügelbetriebes in Bestensee aufgeben zu müssen und die Tötung der Tiere anzuordnen, ist ein schwerer und schmerzlicher Schritt für uns alle.“ Der vollständige Befall des Geflügelbestandes durch die Newcastle-Krankheit stelle den Betrieb vor immense wirtschaftliche Herausforderungen. In Dahme-Spreewald allein wurden bislang etwa 1,36 Millionen Tiere gekeult; neben größeren Agrarbetrieben sind auch vier Kleinsttierhalter in Bestensee, Zeesen und Mittenwalde betroffen.
Die Behörden arbeiten daran, die Ausbreitungswege der Tierseuche nachzuvollziehen, darunter die Bewegungen von Tieren und tierischen Produkten zwischen den betroffenen Betrieben und Regionen. Ziel ist es, Infektionsketten zu identifizieren und weitere Ausbrüche einzudämmen. Der aktuelle Fall unterstreicht die Anfälligkeit der stark konzentrierten Geflügelhaltung für Seuchenereignisse und erhöht den Druck auf Betriebe und Aufsichtsbehörden, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.