Vom «Rundschau»-Moderator zum Podcast-Host: Brotz plant Neustart bei Blick

08.10.2026


Sandro Brotz kehrt dem Schweizer Radio und Fernsehen den Rücken und wechselt Anfang 2027 zur Boulevardzeitung «Blick». Der 56-jährige Journalist, derzeit Moderator und stellvertretender Leiter der Polit-Talksendung «Arena», wird SRF Ende Januar 2027 verlassen. Bis voraussichtlich Mitte Januar führt er weiterhin durch die «Arena». Beim zum Ringier-Konzern gehörenden «Blick» soll Brotz einen neuen Video-Podcast aufbauen und moderieren, der mehrmals pro Woche Themen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft aufgreift.

Der Schritt markiert das Ende einer knapp 15-jährigen SRF-Ära für Brotz. Seit seinem Wechsel nach Leutschenbach im Juni 2012 prägte er zunächst als Moderator der investigativen Sendung «Rundschau» das Programm, später zusätzlich als Gastgeber des «Rundschau Talk». 2019 übernahm er schliesslich die «Arena» von Jonas Projer. Als Grund für den Wechsel nennt Brotz die Möglichkeit, bei «Blick» ein neues Format mitzuentwickeln und damit über die Rolle des klassischen Moderators hinauszugehen. Ganz neu ist das Ringier-Umfeld für ihn nicht: Vor seiner SRF-Zeit war er bereits unter anderem stellvertretender Chefredaktor des «SonntagsBlick».

Der Abgang von Brotz wirft bei SRF unmittelbar die Nachfolgefrage auf. Als Topfavorit galt zuletzt sein Kollege Mario Grossniklaus, der seit 2024 einmal im Monat die «Arena» moderiert und damit Brotz entlastet. Der 49-Jährige hat dieser Spekulation nun jedoch eine klare Absage erteilt. Auf Linkedin schrieb Grossniklaus, er werde sich nicht auf die Nachfolge seines «geschätzten Kollegen» bewerben. Stattdessen wolle er sich auf seine Aufgaben in der Wahlleitung von SRG und SRF konzentrieren – eine Funktion, die er als «grösste und spannendste Aufgabe» seiner bisherigen Karriere bezeichnet.

Mit der Absage von Grossniklaus bleibt offen, wer Brotz ab etwa Mitte Januar beerben wird. SRF verweist darauf, man wolle sich vorerst auf eine geordnete Übergabe der «Arena» konzentrieren. Der Wechsel von Brotz reiht sich ein in eine Serie prominenter Abgänge von SRF in Richtung Dufourstrasse: Bereits zuvor hatten unter anderem Reto Scherrer, Steffi Buchli, Christine Maier, Hannes Britschgi und der frühere «Arena»-Moderator Jonas Projer den Schritt zum Ringier-Konzern gewagt. Die Motive reichen von besseren Angeboten bis hin zum Wunsch, den eigenen Namen in neuen Rollen und Formaten zu positionieren – mit sehr unterschiedlichem Ausgang.

Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.