Vierter Insolvenzantrag in sechs Jahren: Hoffnung auf Insolvenzgeld für Galeria-Personal

08.10.2026


Die Beschäftigten der angeschlagenen Warenhauskette Galeria blicken angespannt auf die Bundesagentur für Arbeit. Nach dem jüngsten Insolvenzantrag der Gruppe beim Amtsgericht Düsseldorf steht die Frage im Raum, ob für die rund 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 83 Filialen erneut Insolvenzgeld gezahlt wird. Insgesamt warten nach Unternehmensangaben etwa 83.000 Beschäftigte in der Galeria-Gruppe auf Klarheit. Die Entscheidung der Behörde wird in Kürze erwartet.

Nach bisheriger Lesart des Insolvenzrechts schien die Lage eindeutig: Weil die Zahlungsprobleme aus der Insolvenz des Jahres 2024 noch nicht vollständig abgearbeitet sind und sich das Unternehmen weiterhin in der sogenannten Planüberwachung befindet, galt eine erneute Zahlung von Insolvenzgeld als praktisch ausgeschlossen. Die Planüberwachung wird von vielen Fachleuten als Hinderungsgrund gewertet, ein weiteres Mal auf die Lohnersatzleistung zurückzugreifen.

Neue Dynamik erhält der Fall jedoch durch die juristische Struktur des Warenhauskonzerns. Das 2024 insolvent gegangene Unternehmen Galeria Karstadt Kaufhof GmbH besteht formal zwar fort, die operative Geschäftstätigkeit wurde jedoch auf die Galeria S.à r.l. & Co. KG übertragen. Nach Einträgen in den einschlägigen gerichtlichen Registern befindet sich diese Gesellschaft nicht in der Planüberwachung. Für ihre Beschäftigten könnte damit – streng formaljuristisch betrachtet – erneut ein Anspruch auf Insolvenzgeld bestehen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Kebekus hat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Antrag gestellt; das Insolvenzgeld soll über eine Bank vorfinanziert und damit schneller an die Belegschaft ausgezahlt werden. Die monatliche Gehaltssumme wird auf knapp 25 Millionen Euro beziffert.

Insolvenzexperten bewerten die Konstellation unterschiedlich. Der Fachanwalt Manfred Hunkemöller spricht von einer ungewöhnlichen Übertragung des Geschäftsbetriebs auf eine neue Gesellschaft, hält aber fest, dass bei einem wirksamen Arbeitgeberwechsel und erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen Insolvenzgeld zu gewähren sei. Der Bonner Rechtsprofessor Gregor Thüsing mahnt dagegen zur Zurückhaltung: Die bloße Existenz einer anderen juristischen Person reiche nicht aus. Entscheidend sei, ob ein neues Insolvenzereignis im Rechtssinn vorliegt und die Galeria S.à r.l. & Co. KG tatsächlich als anderer Arbeitgeber im Kontext des Insolvenzgeldrechts zu bewerten ist. Hinweise dazu liefert nach seiner Einschätzung die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, insbesondere für Fälle eines Arbeitgeberwechsels während eines laufenden Sanierungsverfahrens.

Damit steht die Bundesagentur für Arbeit vor einer Grundsatzentscheidung mit Signalwirkung über den Einzelfall Galeria hinaus. Sie muss prüfen, ob die Kombination aus erneuter Insolvenz, laufender Planüberwachung und zwischenzeitlichem Übergang des Geschäftsbetriebs auf eine andere Gesellschaft die Voraussetzungen für ein weiteres Insolvenzgeld erfüllt. Für die Beschäftigten geht es um eine zentrale Brücke in einer erneuten Krisenphase, während die Fachwelt aufmerksam verfolgt, ob die Behörde der formaljuristischen Argumentation folgt oder an der strengen bisherigen Linie festhält.

Deutsche Bischöfe beenden Beratungen zu Demokratie, Missbrauchsaufarbeitung und Laienbeteiligung

08.10.2026


Mit einem Gottesdienst und einer Abschlusspressekonferenz endet an diesem Donnerstag in Fulda die Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz. Unter der Leitung ihres neuen Vorsitzenden, des Münsteraner Bischofs Heiner Wilmer, haben die katholischen Bischöfe seit Montag eine Vielzahl gesellschafts- und kirchenpolitischer Themen beraten. Auf der Agenda standen Fragen der demokratischen Kultur in Deutschland, die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs, ethische Konfliktfelder wie Leihmutterschaft sowie der Umgang mit neuer Technologie wie Künstlicher Intelligenz. Hinzu kamen innerkirchliche Schwerpunkte wie die Entwicklung der Erwachsenentaufen, die Mitwirkung von Laien und der Einsatz in sozialen Medien.

Deutlich positionierten sich die Bischöfe zum politischen Klima im Land. Wilmer warnte mit Blick auf eine mögliche Regierungsbeteiligung der AfD in Sachsen-Anhalt vor einem „Paradigmenwechsel“. Die Partei stelle die Grundwerte des gesellschaftlichen Zusammenlebens infrage und wolle „ein anderes Deutschland“, sagte der Vorsitzende zum Abschluss der Beratungen. Besonders kritisch sehen die Bischöfe, dass einige Positionen der AfD aus ihrer Sicht mit dem christlichen Glauben und dem zugrunde liegenden Gottes- und Menschenbild nicht vereinbar seien.

Der DBK-Vorsitzende stellte sich demonstrativ hinter den Magdeburger Bischof Gerhard Feige und das Bistum Magdeburg, vor allem mit Blick auf Spekulationen über mögliche Folgen einer AfD-geführten Landesregierung. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, ob etwa der Einzug der Kirchensteuer zur Disposition stehen könnte. Die Kirche müsse „mit allem rechnen“ und stelle sich so auf, „dass wenn große Erschütterungen kommen sollten, wir gewappnet sind“, betonte Wilmer. Es dürfe nicht sein, dass ein Bistum durch politische Weichenstellungen im Nachteil sei.

Die Bischöfe sehen sich zugleich mit einem Stimmungsumschwung in Teilen ihrer eigenen Basis konfrontiert. Nach Aussage Wilm ers ist es „erschreckend“, wenn rund 30 Prozent der Katholikinnen und Katholiken in Ostdeutschland die AfD wählen, die in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem eingestuft ist. Als Antwort auf wachsenden Antisemitismus und gesellschaftliche Polarisierung verweist die Bischofskonferenz auf die jüdisch-christliche Tradition, auf Menschenwürde und Solidarität. Auftrag der Kirche sei es, mit den Menschen zu reden, ihnen zuzuhören und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Neben der politischen Lage blieb die Kirche bei der Vollversammlung auch mit eigenen Reform- und Krisenthemen befasst. Die Bischöfe berieten über weitere Schritte bei der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch und diskutierten, wie Laien stärker an Entscheidungsprozessen beteiligt werden können. Zudem rückten neue Handlungsfelder in den Blick: Die wachsende Bedeutung von Social Media und der Einsatz Künstlicher Intelligenz in Pastoral und Verwaltung werfen für die Kirche Fragen nach Verantwortung, Transparenz und ethischen Leitplanken auf. Die Beschlüsse und Leitlinien der Konferenz sollen in den kommenden Monaten in den Diözesen konkretisiert werden.