Uhren zurück am 25. Oktober 2026: Regeln, Folgen und Streit um den Wechsel zur Winterzeit

08.10.2026


Am Wochenende vom 24. auf den 25. Oktober 2026 stellt Europa turnusgemäß die Uhren auf Winterzeit um – in diesem Jahr so früh wie nur möglich. Nach den geltenden EU‑Regeln erfolgt der Wechsel stets am letzten Sonntag im Oktober. 2026 fällt dieser auf den 25. Oktober und damit auf das frühestmögliche Datum, das der Kalender zulässt. In Frankreich werden in der Nacht von Samstag auf Sonntag um 3.00 Uhr die Uhren auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Die Folge: Der Tag dauert offiziell 25 Stunden, und viele Menschen verbuchen eine zusätzliche Stunde Schlaf.

In Spanien greift derselbe Mechanismus, mit regionalen Unterschieden bei der Uhrzeit. Auf der Halbinsel, auf den Balearen sowie in Ceuta und Melilla springen die Zeiger in der Nacht um 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurück. Wer zu diesem Zeitpunkt wach ist, erlebt die gleiche Stunde zweimal. Auf den Kanarischen Inseln verschiebt sich der Moment des Wechsels wegen der unterschiedlichen Zeitzone um eine Stunde nach vorn: Dort wird um 2.00 Uhr auf 1.00 Uhr zurückgestellt. Das Ziel ist in allen Regionen gleich – die geltenden EU‑Vorgaben zur saisonalen Zeitumstellung werden harmonisiert umgesetzt.

Der Wechsel auf die Winterzeit bringt veränderte Lichtverhältnisse mit sich. Morgens wird es nach der Umstellung früher hell, dafür setzt die Dämmerung nach der Uhr früher ein. In Spanien wie in Frankreich läuft das Winterhalbjahr regulär bis zum nächsten Wechsel auf Sommerzeit im März 2027. Die Grundidee hinter der seit den 1970er‑Jahren etablierten Praxis: Tageslicht besser mit typischen Aktivitätszeiten zu synchronisieren und so Energie einzusparen. Dass die Umstellung jeweils in der Nacht erfolgt, soll Störungen im Alltagsablauf begrenzen – von Pendelwegen bis hin zu logistischen Abläufen.

Gleichzeitig bleibt das System umstritten. In Frankreich wird zunehmend hinterfragt, ob die Zeitumstellung unter heutigen Bedingungen noch nennenswerte Energieeffekte bringt. Kritiker verweisen zudem auf mögliche gesundheitliche Belastungen, etwa Schlafstörungen, Stimmungsschwankungen oder eine erhöhte Anfälligkeit für Herz‑Kreislauf‑Probleme, besonders bei Kindern und älteren Menschen mit empfindlicherem Biorhythmus. In Spanien wiederum sorgt die rechtliche Konstruktion dafür, dass auch 2026 nicht die letzte Umstellung sein wird: Nationale Vorschriften setzen die EU‑Regeln auf unbestimmte Zeit um, und jüngst veröffentlichte europäische Kalender bestätigen die Fortführung des Systems über das Jahr 2026 hinaus.

Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.