Swiss Prime Site Solutions hebt Fremdfinanzierung zurück und plant fünfte Kapitalerhöhung

05.04.2026


Der Swiss Prime Site Solutions Investment Fund Commercial (SPSS IFC) nutzt ein starkes Geschäftsjahr 2024/2025 als Basis für seine fünfte Kapitalerhöhung. Der Immobilienfonds hat seine strategischen Ziele nicht nur erreicht, sondern in zentralen Kennzahlen übertroffen. Die Ertragskraft wurde auf hohem Niveau stabilisiert, während die Kostenbasis weiter gesenkt werden konnte. Parallel dazu hat das Fondsmanagement die Bilanzstruktur deutlich gestärkt und die Fremdfinanzierungsquote von 40,7% auf 26,3% zurückgeführt.

Operativ legte der Fonds im Berichtsjahr kräftig zu: Die Totalerträge stiegen um 14,9%, während der Totalaufwand um 12,6% sank. Der Nettoerfolg erhöhte sich damit um 37% auf 17,2 Millionen Franken, die Betriebsgewinnmarge kletterte auf 79,4%. Der Leerstand im Portfolio blieb mit unter 2% auf einem sehr tiefen Niveau. Das Immobilienportfolio wuchs um 32 Millionen Franken auf 463 Millionen Franken; eine weitere Akquisition im Dezember 2025 brachte den Portfoliowert auf nahezu 500 Millionen Franken.

Auch auf Stufe Anlageergebnis legt der SPSS IFC zu. Die kumulierte Anlagerendite belief sich auf 6,4% nach 4,6% im Vorjahr und wurde von einer Cashflow-Rendite von 5,8% getragen. Seit Lancierung erzielte der Fonds per 30. September 2025 eine Outperformance von 15,9 Prozentpunkten gegenüber dem SWIIT-Index. Die im März und November 2025 überzeichneten Kapitalerhöhungen werden in der Mitteilung als Beleg für das anhaltend hohe Vertrauen der Investoren gewertet und bilden die Grundlage für den nächsten Finanzierungsschritt.

Die fünfte Kapitalerhöhung des SPSS IFC ist für April 2026 terminiert. Die Zeichnungsfrist läuft von Montag, 13. April, bis Freitag, 24. April 2026, 12.00 Uhr. Die Liberierung der neuen Fondsanteile ist für Donnerstag, 30. April 2026 vorgesehen. Die Transaktion erfolgt unter Wahrung der Bezugsrechte der bestehenden Anteileigner. Seit der Börsenkotierung vom 9. Dezember 2025 steht der Fonds auch privaten Anlegerinnen und Anlegern offen, die damit Zugang zu einem renditestarken, überwiegend kommerziell ausgerichteten Immobilienportfolio mit konservativerer Verschuldungsstruktur erhalten.

Krankenhausreform: 44 Kliniken in Sachsen-Anhalt vor Neuordnung ihres Leistungsspektrums

05.04.2026


Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will die Neuordnung der Krankenhauslandschaft noch vor der Landtagswahl im September gesetzlich absichern. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) bereitet dazu eine Änderung des Krankenhausgesetzes vor, die die Grundlage für eine umfassende Klinikreform legen soll. Kernfrage ist, welche Häuser künftig welche Leistungen anbieten dürfen – etwa ob Knieoperationen an einem Standort konzentriert und Hüft-Eingriffe an einem anderen gebündelt werden.

Im Mittelpunkt der Reform stehen neu definierte Leistungsgruppen. Für diese Behandlungsbereiche sollen einheitliche Anforderungen an Ausstattung und Fachärzte gelten. Nur Krankenhäuser, die diese Vorgaben erfüllen, dürfen die jeweilige Leistungsgruppe anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Leistungsgruppen werden nun explizit im Krankenhausgesetz des Landes verankert; zudem sollen Verfahrensfragen des Planungsprozesses detaillierter geregelt werden.

Die Pläne orientieren sich an bundesweiten Reformbestrebungen. Ziel ist es, den finanziellen Druck auf Kliniken zu senken, immer mehr Behandlungsfälle zu generieren, und gleichzeitig die Qualität komplexer Eingriffe zu steigern. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass Abteilungen besser werden, je häufiger sie bestimmte Eingriffe durchführen. Zugleich betont Grimm-Benne den Balanceakt zwischen medizinischer Qualität, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und Versorgungssicherheit in dünn besiedelten Regionen. Krankenhäuser im Land kooperierten bereits stärker, spezialisierten sich und verlagerten Leistungen verstärkt in den ambulanten Bereich, sagte sie.

In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit 44 Krankenhäuser an 53 Standorten. Die Kliniken haben dem Land bereits mitgeteilt, welche Leistungen sie künftig anbieten wollen. Einbezogen ist auch der Medizinische Dienst, der prüft, ob die Häuser die personellen und strukturellen Anforderungen der neuen Leistungsgruppen erfüllen. Auf dieser Basis will das Gesundheitsministerium gemeinsam mit der schwarz-rot-gelben Koalition den Zuschnitt der Krankenhausversorgung neu ordnen – mit dem erklärten Anspruch, sowohl die Qualität der Behandlung als auch die Erreichbarkeit der Versorgung im Flächenland langfristig zu sichern.