Sicherheitsbedenken führten zu nicht-öffentlicher Veranstaltung

12.03.2026


Die Rektorin der Düsseldorfer Kunstakademie, Donatella Fioretti, lehnt Rücktrittsforderungen nach einer umstrittenen Veranstaltung mit der palästinensischen Künstlerin Basma al-Sharif ab. Die 64-Jährige bezeichnete die Forderungen in einem Statement gegenüber der Deutschen Presse-Agentur als unbegründet und verwies auf die Meinungsfreiheit. Gleichzeitig äußerte sie Besorgnis darüber, dass Amtsträger versuchten, "aus politischen Gründen Druck auf kulturelle und wissenschaftliche Institutionen und ihre Leitungen auszuüben".

Die Kontroverse entzündete sich an einer im Januar durchgeführten Veranstaltung mit Basma al-Sharif, gegen die jüdische Verbände protestiert und Antisemitismus-Vorwürfe erhoben hatten. Die Kunstakademie berief sich auf die Kunstfreiheit und führte die Veranstaltung durch, entschied sich jedoch aus Sicherheitsbedenken für einen Ausschluss der Öffentlichkeit. Gezeigt wurden zwei kurze Filme der Künstlerin, gefolgt von einem Künstlerinnengespräch.

Eine auf der Plattform Change.org veröffentlichte Petition mit der Rücktrittsforderung an Fioretti wurde von prominenten Erstunterzeichnern unterstützt, darunter Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU), der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf, Oded Horowitz, und der städtische Antisemitismus-Beauftragte Wolfgang Rolshoven. Bis Mittwochnachmittag hatten mehr als 700 Menschen die Petition unterschrieben. In der Petition wird gefordert, dass die Hochschule einen sicheren Raum für alle Studierenden bieten müsse, was eine klare Abgrenzung gegenüber antisemitischen oder rassistischen Positionierungen voraussetze.

Das Kultur- und Wissenschaftsministerium hat Fioretti aufgefordert, an einer Sondersitzung des Kultur- und Medienausschusses des Landtags am 18. März teilzunehmen, um sich den Fragen der Abgeordneten zu stellen. Kulturministerin Ina Brandes (CDU) bedauerte die Entscheidung der Kunstakademie, betonte jedoch, dass sie den Entschluss mit Blick auf Kunstfreiheit und Hochschulautonomie respektieren müsse. Das Ministerium stellte klar, dass ein politisch zu verurteilendes Verhalten der Rektorin keine Kürzung von bereits verabschiedeten Haushaltsmitteln für die Akademie rechtfertige.

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.