
Die vorübergehende Lockerung der US-Sanktionen gegen russisches Erdöl sorgt in der deutschen Politik für deutliche Irritationen. Washington hat entschieden, für 30 Tage den Verkauf von auf See befindlichem russischem Öl zu erlauben, um die Folgen stark gestiegener Energiepreise abzufedern. Aus Berlin kommt quer durch mehrere Parteien Kritik an diesem Schritt, der mitten in den anhaltenden Kampfhandlungen in der Ukraine erfolgt und gleichzeitig mit den US-Luftangriffen auf Ziele im Iran zusammenfällt.
Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete die Entscheidung der US-Regierung als „falsch“ und machte deutlich, dass Berlin an der bisherigen Sanktionslinie gegen Moskau festhalten will. „Wir halten es für falsch, die Sanktionen zu lockern“, sagte Merz. Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reich warnte vor den finanziellen Folgen eines solchen Schrittes: Sie mache sich Sorgen, „dass wir Putins Kriegskassen nicht noch weiter füllen“. Der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter betonte, Russland verdiene durch zusätzliche Öleinnahmen „wieder richtig Geld“ – mit der Folge, dass die Ukraine weiter unter Druck gerate, falls es kein Gegengewicht aus dem Westen gebe.
Besonders scharf fiel die Kritik des Linken-Vorsitzenden Jan van Aken aus, der von einem „doppelt falschen Signal“ sprach. Er verwies darauf, dass US-Präsident Donald Trump selbst einen aus seiner Sicht völkerrechtswidrigen Angriffskrieg führe und den Iran bombardiere, woraufhin die Ölpreise explodierten. Anschließend erlaube Washington den Verkauf russischen Öls: „Dann sagt er im Grunde genommen: Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands ist uns egal. Die dürfen jetzt ihr Öl verkaufen. Was ist denn das für ein Zeichen an die Welt?“ Das signalisiere aus seiner Sicht das „Recht des Stärkeren“ – wer Macht habe, dürfe andere Länder bombardieren.
In der deutschen Debatte formiert sich zugleich Widerspruch gegen den strikten Kurs der Bundesregierung. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) fordert einen nationalen Kurswechsel und drängt darauf, dass Deutschland – anders als bisher – wieder russisches Öl importiert. BSW-Chef Fabio De Masi argumentiert, die USA nutzten russisches Öl zur Dämpfung der Energiepreise, während Deutschland trotz explodierender Kosten darauf verzichte. Er plädiert dafür, über die Raffinerie im brandenburgischen Schwedt erneut russisches Öl zu beziehen, eine Übergewinnsteuer auf Krisenprofiteure einzuführen und die Spritpreise durch eine sofortige Aussetzung der CO₂-Abgabe zu senken.
Damit prallen in Berlin zwei Linien aufeinander: Auf der einen Seite steht der Anspruch, den wirtschaftlichen Druck auf Moskau durch strikte Sanktionen aufrechtzuerhalten, auf der anderen der Wunsch nach Entlastung von Verbrauchern und Industrie in einer Phase hoher Energiepreise. Die US-Sondererlaubnis für russische Ölverkäufe dient dabei sowohl den Kritikern als auch den Befürwortern eines deutschen Kurswechsels als Argument – die einen sehen darin eine gefährliche Aufweichung der Sanktionsfront, die anderen einen Beleg dafür, dass auch enge Verbündete ihre Energiepolitik pragmatisch an den eigenen wirtschaftlichen Interessen ausrichten.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.