Österreich kürzt Kulturbudget leicht und setzt auf Fair Pay und Digitalisierung

08.10.2026


Die öffentlichen Ausgaben des österreichischen Kulturressorts sind im Jahr 2025 leicht zurückgegangen. Laut dem nach der Ministerratssitzung veröffentlichten „Kunst- und Kulturbericht 2025“ belief sich das Budget auf 623,193 Millionen Euro. Das entspricht einem Minus von 9,296 Millionen Euro oder 1,47 Prozent gegenüber dem Vorjahr, als noch 632,49 Millionen Euro zur Verfügung standen. Kulturminister Andreas Babler (SPÖ) verweist im Vorwort auf „schwierige budgetäre Rahmenbedingungen“, die es notwendig machten, „auch Einsparungen vorzunehmen“.

Gleichzeitig hebt Babler die strategische Bedeutung der öffentlichen Kulturausgaben hervor. Gerade in Zeiten knapper Mittel zeige sich deren Unverzichtbarkeit, heißt es in dem Bericht: Kulturförderung bilde eine Grundlage für gesellschaftlichen Zusammenhalt, künstlerische Innovation und internationale Sichtbarkeit und habe darüber hinaus messbare wirtschaftliche Effekte. Kunst und Kultur setzten Impulse für Tourismus und Stadtentwicklung, schafften Arbeitsplätze und trügen zur Wertschöpfung bei. Als Beispiele für neu entstandene Initiativen werden das Gold & Pech Theater in der Steiermark und das Tanzfestival Zugzwang in Kärnten genannt, die für die Dynamik in der regionalen Kulturszene stehen sollen.

Trotz des leichten Budgetrückgangs setzt das Ressort zentrale Programmlinien fort. In einer Aussendung wird insbesondere die Weiterführung der Fair-Pay-Strategie und der Digitalisierungsagenda betont. Mit Zuschüssen in Höhe von 9,97 Millionen Euro wurden demnach über 900 Fördernehmerinnen und Fördernehmer bei ihren Bemühungen um bessere Vergütung unterstützt. Ziel der Fair-Pay-Maßnahmen ist es, die Einkommenssituation im Kulturbereich schrittweise zu verbessern und strukturelle Unterbezahlung zu adressieren.

Auf dem Feld der digitalen Technologien stand 2025 im Zeichen des Ausbaus der österreichischen Kulturerbe-Plattform Kulturpool. Über diese Plattform sind inzwischen mehr als zwei Millionen Kunst- und Kulturschätze aus 126 Institutionen digital zugänglich. Das Kulturministerium verweist damit auf die wachsende Bedeutung digitaler Sichtbarkeit und Archivierung, die auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten als Investition in die langfristige Nutzung und Verwertung des kulturellen Erbes verstanden wird. Die Regierung stellt den leichten Rückgang der Gesamtausgaben daher in einen Kontext, in dem stabile Rahmenbedingungen, verlässliche Förderung und strukturelle Reformen zugleich gesichert werden sollen.

Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.