
Die Bundesvorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, verlangt nach den jüngsten US-Drohungen gegen den Iran eine deutliche Abkehr der Bundesregierung von der Politik von US-Präsident Donald Trump. Als konkrete Konsequenz fordert sie die Schließung der US-Airbase Ramstein in Rheinland-Pfalz. Trumps Vorgehen dürfe aus ihrer Sicht nicht ohne Folgen für die deutsch-amerikanischen Beziehungen bleiben, sagte Schwerdtner der Deutschen Presse-Agentur.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) müsse „sehr schnell sein zukünftiges Verhältnis zu den USA gegenüber Deutschland erklären“, so Schwerdtner. Die Öffentlichkeit habe ein Recht zu erfahren, „ob Deutschland weiterhin Anhängsel einer freidrehenden US-Politik sein möchte“. Sie kritisierte, es sei beschämend, dass Merz und andere europäische Staats- und Regierungschefs zu den Drohungen aus Washington geschwiegen hätten. Aus ihrer Sicht brauche es eine gemeinsame europäische Antwort auf den Kurs Trumps.
Trump hatte den Iran zuvor mit der Vernichtung von dessen Zivilisation gedroht. Die Lage entspannte sich erst in letzter Minute: In der Nacht zum Mittwoch kam kurz vor Ablauf eines von den USA gesetzten Ultimatums eine Vereinbarung für eine Feuerpause zustande. Details zu der Vereinbarung und zu ihrer Umsetzung wurden zunächst nicht bekannt, die Verständigung stoppte aber vorerst eine weitere Eskalation.
Die Linke nutzt die Zuspitzung im Verhältnis zwischen den USA und dem Iran, um ihre langjährige Kritik an der amerikanischen Militärpräsenz in Deutschland zu bekräftigen. Ramstein gilt seit Jahren als politisch umstrittener Standort. Mit der nun erhobenen Forderung nach einer Schließung des Stützpunkts erhöht die Partei den Druck auf den Kanzler, sein Verhältnis zu Washington zu definieren und sich klarer zur Rolle der US-Streitkräfte in Deutschland zu positionieren.

Das Landgericht Ellwangen hat eine Klage gegen die irische Tochtergesellschaft des Meta-Konzerns abgewiesen und damit die Übermittlung von Facebook- und Instagram-Daten in die USA grundsätzlich gebilligt. Nach Auffassung der Kammer haben Nutzerinnen und Nutzer keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass ihre personenbezogenen Daten ausschließlich innerhalb Europas gespeichert und verarbeitet werden. Grenzüberschreitende Datenflüsse seien für global konzipierte soziale Netzwerke technisch erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig, heißt es in dem Urteil mit dem Aktenzeichen 3 O 480/24.
Der Kläger hatte verlangt, Meta solle die Übertragung seiner Daten in die USA unterbinden und insbesondere eine mögliche Zugänglichkeit für US-Sicherheitsbehörden ausschließen. Zudem forderte er Schadenersatz wegen eines behaupteten Kontrollverlusts über seine personenbezogenen Informationen. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Suche nach anderen Nutzern in einem weltweiten Netzwerk setze zwingend einen internationalen Datenaustausch voraus, der gemäß Datenschutzgrundverordnung zur Erfüllung des mit Meta geschlossenen Nutzungsvertrags erforderlich sei.
Eine zentrale Rolle in der Begründung spielte der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum "EU-US Data Privacy Framework" vom 10. Juli 2023. Die Richter verwiesen darauf, dass dieser Beschluss verbindlich ein angemessenes Datenschutzniveau in den Vereinigten Staaten feststelle. Vor diesem Hintergrund bedürften Übermittlungen personenbezogener Daten in die USA keiner gesonderten Genehmigung. Damit stützt das Gericht seine Entscheidung ausdrücklich auf den von Brüssel vorgegebenen Rechtsrahmen für transatlantische Datentransfers.
Auch den verlangten immateriellen Schadenersatz sprach das Landgericht Ellwangen dem Kläger nicht zu. Er habe einen konkreten Schaden nicht hinreichend darlegen können, urteilte die Kammer. Das Verfahren macht deutlich, welche Bedeutung der aktuelle EU-Rahmen für Datenübermittlungen in die USA in der gerichtlichen Praxis bereits hat – und dass Nutzer, die sich pauschal gegen die Speicherung und Verarbeitung ihrer Social-Media-Daten außerhalb Europas wenden, in Deutschland derzeit auf erhebliche rechtliche Hürden treffen.