
Die Bundesregierung will mit deutlich schärferen Strafen gegen Angriffe auf bestimmte Berufsgruppen vorgehen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens als besonders wichtig gelten. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium, der das Strafgesetzbuch entsprechend anpasst. Geschützt werden sollen insbesondere Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe und Energieversorger.
Kern der Reform ist eine Anhebung der gesetzlichen Mindeststrafen. Wer Angehörige dieser Gruppen tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten rechnen; bislang lag die Untergrenze bei drei Monaten. In besonders schweren Fällen steigt der Strafrahmen auf mindestens ein Jahr bis zu zehn Jahre Haft, statt wie bisher sechs Monate bis zu fünf Jahre. Damit verdoppelt die Bundesregierung in diesen Konstellationen sowohl die Mindest- als auch die mögliche Höchststrafe.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) begründete den Schritt mit einer Zunahme von Übergriffen im Alltag, insbesondere auf Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr sowie Beschäftigte im Nahverkehr und in Kliniken und Praxen. "Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz", sagte sie. Das geplante Gesetz sende ein "klares Signal": Der Rechtsstaat schütze diejenigen, die für andere da seien, und lasse Gewalt gegen sie nicht unbeantwortet. Es gehe um den Schutz des Gemeinwesens und des gesellschaftlichen Zusammenlebens, so Hubig.
Der Gesetzentwurf knüpft an eine bereits seit 2017 bestehende Sonderregelung für Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte an. Nach Angaben des Bundeskriminalamts ist die Zahl derartiger Taten seit Einführung der damaligen Vorschriften jedoch weiter gestiegen. Nun sollen weitere Berufsgruppen ausdrücklich einbezogen und einzelne Konstellationen präzisiert werden. So soll im Gesetz klargestellt werden, dass tätliche Angriffe, die mittels eines hinterlistigen Überfalls erfolgen – etwa wenn Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden – als besonders schwere Fälle gelten und damit automatisch in den höheren Strafrahmen fallen.
Auch aus dem Bereich Verkehr kommt Unterstützung für die Pläne. Angriffe auf Zugbegleiter und andere Beschäftigte in Bussen und Bahnen hatten in den vergangenen Jahren wiederholt für Schlagzeilen gesorgt. Die Bundesregierung erwartet, dass die Strafverschärfung zu mehr Sicherheit im öffentlichen Raum und bei der Ausübung dieser Berufe beiträgt. Kritiker und Befürworter der Reform werden sich nun mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit härtere Strafandrohungen präventiv wirken können oder ob zusätzliche Maßnahmen, etwa bessere Ausstattung und Schulung von Personal, nötig sind, um Übergriffe nachhaltig einzudämmen.

Mit einem Gottesdienst und einer Abschlusspressekonferenz endet an diesem Donnerstag in Fulda die Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz. Unter der Leitung ihres neuen Vorsitzenden, des Münsteraner Bischofs Heiner Wilmer, haben die katholischen Bischöfe seit Montag eine Vielzahl gesellschafts- und kirchenpolitischer Themen beraten. Auf der Agenda standen Fragen der demokratischen Kultur in Deutschland, die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs, ethische Konfliktfelder wie Leihmutterschaft sowie der Umgang mit neuer Technologie wie Künstlicher Intelligenz. Hinzu kamen innerkirchliche Schwerpunkte wie die Entwicklung der Erwachsenentaufen, die Mitwirkung von Laien und der Einsatz in sozialen Medien.
Deutlich positionierten sich die Bischöfe zum politischen Klima im Land. Wilmer warnte mit Blick auf eine mögliche Regierungsbeteiligung der AfD in Sachsen-Anhalt vor einem „Paradigmenwechsel“. Die Partei stelle die Grundwerte des gesellschaftlichen Zusammenlebens infrage und wolle „ein anderes Deutschland“, sagte der Vorsitzende zum Abschluss der Beratungen. Besonders kritisch sehen die Bischöfe, dass einige Positionen der AfD aus ihrer Sicht mit dem christlichen Glauben und dem zugrunde liegenden Gottes- und Menschenbild nicht vereinbar seien.
Der DBK-Vorsitzende stellte sich demonstrativ hinter den Magdeburger Bischof Gerhard Feige und das Bistum Magdeburg, vor allem mit Blick auf Spekulationen über mögliche Folgen einer AfD-geführten Landesregierung. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, ob etwa der Einzug der Kirchensteuer zur Disposition stehen könnte. Die Kirche müsse „mit allem rechnen“ und stelle sich so auf, „dass wenn große Erschütterungen kommen sollten, wir gewappnet sind“, betonte Wilmer. Es dürfe nicht sein, dass ein Bistum durch politische Weichenstellungen im Nachteil sei.
Die Bischöfe sehen sich zugleich mit einem Stimmungsumschwung in Teilen ihrer eigenen Basis konfrontiert. Nach Aussage Wilm ers ist es „erschreckend“, wenn rund 30 Prozent der Katholikinnen und Katholiken in Ostdeutschland die AfD wählen, die in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem eingestuft ist. Als Antwort auf wachsenden Antisemitismus und gesellschaftliche Polarisierung verweist die Bischofskonferenz auf die jüdisch-christliche Tradition, auf Menschenwürde und Solidarität. Auftrag der Kirche sei es, mit den Menschen zu reden, ihnen zuzuhören und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
Neben der politischen Lage blieb die Kirche bei der Vollversammlung auch mit eigenen Reform- und Krisenthemen befasst. Die Bischöfe berieten über weitere Schritte bei der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch und diskutierten, wie Laien stärker an Entscheidungsprozessen beteiligt werden können. Zudem rückten neue Handlungsfelder in den Blick: Die wachsende Bedeutung von Social Media und der Einsatz Künstlicher Intelligenz in Pastoral und Verwaltung werfen für die Kirche Fragen nach Verantwortung, Transparenz und ethischen Leitplanken auf. Die Beschlüsse und Leitlinien der Konferenz sollen in den kommenden Monaten in den Diözesen konkretisiert werden.