Milliardenkosten für Verbrenner-Strategie belasten Porsche-Bilanz

12.03.2026


Der Sportwagenbauer Porsche hat im Geschäftsjahr 2025 einen drastischen Gewinneinbruch verzeichnet. Das Ergebnis nach Steuern brach im Vergleich zum Vorjahr um 91,4 Prozent auf 310 Millionen Euro ein, wie das Unternehmen mitteilte. Im Jahr 2024 hatte der Dax-Konzern aus Stuttgart noch einen Gewinn von fast 3,6 Milliarden Euro erwirtschaftet.

Hauptgrund für den deutlichen Rückgang sind die Milliardenkosten, die durch die Rückbesinnung auf Verbrennermotoren entstanden sind. Die sogenannte Verbrenner-Verlängerung hat den Gewinn des Unternehmens größtenteils aufgezehrt. Diese strategische Neuausrichtung wurde unter dem ehemaligen Porsche-Chef Oliver Blume vorangetrieben, der die Produktpalette umgekrempelt hatte.

Neben dem Gewinnrückgang verzeichnete Porsche auch einen Umsatzrückgang im vergangenen Jahr. Der Umsatz sank um fast ein Zehntel auf rund 36,3 Milliarden Euro. Die kombinierte Wirkung von sinkenden Umsätzen und hohen Investitionskosten führte zu der geschwächten finanziellen Performance des Sportwagenherstellers.

Die Entwicklung bei Porsche zeigt die Herausforderungen, vor denen traditionelle Automobilhersteller bei der Umstellung ihrer Produktionsstrategien stehen. Während das Unternehmen versucht, durch eine verstärkte Fokussierung auf Verbrennermotoren wieder Schub zu gewinnen, belasten die damit verbundenen Investitionen die aktuelle Bilanz erheblich. Die Zahlen für 2025 markieren einen deutlichen Kontrast zu den starken Ergebnissen des Vorjahres.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.