Mietzinse im Fokus: Wien bietet kostenlose Überprüfung von Vorschreibungen

01.04.2026


In Wien treten mit 1. April neue Regeln für Mieterhöhungen in Kraft, die den Spielraum für Vermieter deutlich einschränken sollen. Auf Basis der vom Bund beschlossenen Mietpreisbremse dürfen Mietzinse in vielen Verträgen heuer erstmals wieder angehoben werden – allerdings nur innerhalb klar vorgegebener Grenzen. Die Stadt reagiert darauf mit einem erweiterten Service: Die städtische Mieterhilfe bietet eine kostenlose Prüfung der vorgeschriebenen Erhöhungen an.

Laut der neuen Wohnstadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) sind Aufschläge nur in begrenzter Höhe zulässig. Für die meisten Altbauwohnungen sowie für Gemeindebauwohnungen ist eine Anhebung von maximal 1 Prozent erlaubt. Im frei vermieteten Segment liegt der zulässige Rahmen bei höchstens 3,3 Prozent. Der Wert für den freien Mietmarkt errechnet sich aus der Inflation, die nach den Vorgaben aber nur teilweise weitergegeben werden darf.

Die Stadt rechnet damit, dass die neuen Bestimmungen zu Unsicherheiten führen könnten – sowohl auf Seiten der Mieter als auch der Vermieter. Hanel-Torsch verweist darauf, dass es in der Folge zu unzulässigen Mieterhöhungen kommen kann. Die Mieterhilfe soll hier als Kontrollinstanz fungieren und prüfen, ob die gesetzlichen Richtlinien eingehalten werden. Mieterhöhungen sind grundsätzlich höchstens einmal jährlich gestattet und im Jahr 2026 frühestens wieder ab April möglich.

Voraussetzung für jede Erhöhung ist eine Wertsicherungsklausel im Mietvertrag. Ohne eine solche Vereinbarung sind Mietzinsanpassungen rechtlich nicht zulässig. Parallel dazu ändern sich auch die Regeln für befristete Verträge: Ist der Vermieter ein Unternehmer, müssen neue befristete Mietverträge künftig grundsätzlich auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen oder verlängert werden. Wird eine kürzere Dauer vereinbart, bleibt der Mietvertrag zwar gültig, die verkürzte Befristung ist aber rechtlich nicht durchsetzbar.

Deutscher Durchschnitt im Plus, Saarland und Rheinland-Pfalz im Minus: Konjunkturdelle im Industrierevier

01.04.2026


Die Wirtschaftsleistung im Südwesten Deutschlands ist 2025 hinter der gesamtdeutschen Entwicklung zurückgeblieben. Während das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Bundesdurchschnitt um 0,2 Prozent zulegte, verzeichneten sowohl das Saarland als auch Rheinland-Pfalz ein Minus. Besonders stark traf es das Saarland, das mit einem Rückgang des BIP um knapp 0,9 Prozent das schwächste Ergebnis aller Bundesländer ausweist. In Rheinland-Pfalz sank die Wirtschaftsleistung nach vorläufigen Berechnungen um 0,5 Prozent.

Als Hauptgrund für die negative Entwicklung in beiden Ländern nennen die Statistischen Landesämter die Schwäche in der Industrie. Im Saarland brach die reale Bruttowertschöpfung im Verarbeitenden Gewerbe um 6,5 Prozent ein, im gesamten Produzierenden Gewerbe lag das Minus bei 4,8 Prozent. Die Dienstleistungsbranche konnte sich dort hingegen leicht positiv entwickeln und milderte den Einbruch etwas ab, ohne ihn auszugleichen.

Auch in Rheinland-Pfalz belastete die Industrie das Ergebnis deutlich. Sie steht dort für rund ein Fünftel der gesamten Wirtschaftsleistung. Im Verarbeitenden Gewerbe ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung um 1,4 Prozent zurück. Sieben der zehn umsatzstärksten Branchen verzeichneten Umsatzeinbußen, darunter insbesondere die energieintensive Chemische Industrie, die traditionell eine zentrale Rolle im Land spielt.

Einzelne Sektoren konnten sich dem Abwärtstrend jedoch entziehen. In Rheinland-Pfalz legten die Pharmaindustrie sowie der Auto- und Maschinenbau beim Umsatz zu und setzten damit Akzente in einem insgesamt schwachen Umfeld. Im Saarland sorgten die Dienstleistungen für einen leichten Zuwachs. Im Gesamtbild bleibt der Südwesten aber klar hinter der bundesweiten Konjunktur zurück, die trotz vieler Risiken noch ein moderates Wachstum ausweist.