
Die Schweizer Kantone haben das Rechnungsjahr 2025 überwiegend deutlich besser abgeschlossen als ursprünglich budgetiert. Von den 26 Kantonen weisen 20 einen Überschuss aus, nur vier schreiben rote Zahlen. Damit fallen die Ergebnisse in vielen Fällen spürbar positiver aus als erwartet. Dennoch signalisieren die Regierungen, dass sie an einer zurückhaltenden Finanzpolitik festhalten wollen und sehen trotz der soliden Ausgangslage keinen Anlass für grosszügige Mehrausgaben.
Besonders deutlich zeigt sich die Verbesserung im Kanton Bern. Er verzeichnete mit 873 Millionen Franken den höchsten Überschuss aller Kantone – rund 631 Millionen Franken mehr, als im Budget vorgesehen war. Auf der anderen Seite stehen Kantone wie Graubünden und Waadt, die das Rechnungsjahr mit Defiziten von 218,5 Millionen Franken beziehungsweise 156 Millionen Franken abschlossen. Zwei Kantone – Tessin und Schaffhausen – haben ihre Staatsrechnungen für 2025 noch nicht publiziert.
Die vorsichtige Linie der Exekutiven begründen die Kantonsregierungen mit einem unsicheren internationalen Umfeld und den laufenden Sparanstrengungen des Bundes. Diese Faktoren erhöhten den Druck auf die öffentlichen Haushalte und sprächen aus ihrer Sicht dafür, positive Jahresergebnisse nicht sofort in neue, dauerhafte Ausgaben zu überführen. Stattdessen rücken der Abbau struktureller Risiken und die Vorbereitung auf mögliche konjunkturelle Dämpfer in den Vordergrund.
Damit setzt die Mehrheit der Kantone auf Kontinuität: Überschüsse werden vorrangig genutzt, um finanzielle Puffer zu stärken und kommenden Belastungen zu begegnen. Vor dem Hintergrund externer Unsicherheiten und einer strafferen Bundespolitik dürfte die Diskussion über die Verwendung der unerwartet hohen Einnahmen aber an Schärfe gewinnen – etwa mit Blick auf Investitionen in Infrastruktur, soziale Leistungen oder Steuerentlastungen. Vorerst überwiegt jedoch die Sorge, dass die aktuell guten Zahlen kein Garant für dauerhaft entspannte Kantonsfinanzen sind.

Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.
Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.
Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.
Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.