
Sachsen-Anhalt stellt die Luftrettung neu auf und verzichtet dabei auf einen eigenen Rettungshubschrauber in der Altmark. Stattdessen soll der bestehende Hubschrauberstandort in Magdeburg zu einem 24-Stunden-Betrieb ausgebaut werden. Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) kündigte an, dass der dort stationierte Rettungshubschrauber künftig rund um die Uhr, also 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche, einsatzfähig sein soll. Ziel sei es, die notärztliche Versorgung im nördlichen Landesteil in den Nachtstunden spürbar zu verbessern.
Derzeit stehen in Sachsen-Anhalt drei Rettungshubschrauber zur Verfügung: zwei in Oppin bei Halle ("Christoph Sachsen-Anhalt" und "Christoph Halle") sowie "Christoph 36" in Magdeburg. Bislang ist nur "Christoph Sachsen-Anhalt" für Einsätze rund um die Uhr ausgelegt; die beiden anderen Maschinen sind auf Flüge zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang beschränkt. Im vergangenen Jahr wurden die drei in Sachsen-Anhalt stationierten Rettungshubschrauber insgesamt 2.318 Mal alarmiert – ein Wert, der die Bedeutung der Luftrettung für die Notfallversorgung im Flächenland unterstreicht.
Mit der geplanten Reform soll Sachsen-Anhalt künftig über zwei rund um die Uhr verfügbare Rettungshubschrauber im eigenen Bundesland verfügen. Zieschang betonte, dass das Land damit bundesweit zu den Regionen mit der besten Versorgung in den Nachtstunden zählen werde. Ergänzt wird das System durch acht weitere Rettungshubschrauber aus benachbarten Bundesländern. Im Notfall wird stets der nächstgelegene Hubschrauber alarmiert, unabhängig von der Landesgrenze. Im Tagesbetrieb sollen im Norden Sachsen-Anhalts nach Angaben der Ministerin weiterhin fünf Rettungshubschrauber verfügbar sein, die alle nördlichen Landkreise vollständig abdecken.
Die Altmark erhält trotz der seit Jahren laufenden Debatte keinen eigenen Hubschrauberstützpunkt. Das Innenministerium setzt stattdessen auf die Erweiterung des bestehenden Netzes und die bessere nächtliche Erreichbarkeit durch den 24/7-Betrieb in Magdeburg. Kritische Stimmen aus dem Norden, die seit Langem auf die großen Entfernungen und die dünne Besiedlung verweisen, werden damit vorerst nicht mit einem zusätzlichen Standort beantwortet. Die Landesregierung verweist auf das im Verbund organisierte Luftrettungssystem und die überregionale Zusammenarbeit, um auch abgelegene Regionen im Ernstfall zu erreichen.

Nordrhein-Westfalen steht vor einer umfassenden Reform seines Kinderbildungsgesetzes – und mitten in einer zunehmend polarisierenden Debatte. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung soll seit langem kritisierte Probleme wie hohe und regional ungleiche Elternbeiträge, unzuverlässige Öffnungszeiten und Zweifel an der Bildungsqualität adressieren. Doch zentrale Elemente des Entwurfs stoßen bei Fachverbänden und Gewerkschaften auf massive Vorbehalte. Am 23. April wird sich der Familienausschuss des Landtags in Düsseldorf in einer Sachverständigenanhörung mit den Details befassen; erste schriftliche Stellungnahmen liegen bereits vor.
Kern des Konflikts ist das geplante Modell von sogenannten „Kern- und Randzeiten“. Dem Entwurf zufolge soll der Einsatz qualifizierter sozialpädagogischer Fachkräfte in Kitas künftig auf täglich fünfstündige Kernzeiten konzentriert werden. Die Randzeiten sollen verstärkt von anderen Betreuungskräften übernommen werden. Kritiker sehen darin die Gefahr, dass frühkindliche Bildung ausgedünnt und Betreuung von Förderung entkoppelt wird. Sie warnen, Kinder würden in den Randzeiten eher verwahrt als ganzheitlich begleitet.
Vor allem die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als überörtliche Träger der Jugendhilfe sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stellen sich geschlossen gegen die geplante Aufteilung. Frühkindliche Bildung umfasse immer kognitive, soziale und emotionale Entwicklung – und diese finde im freien Spiel genauso statt wie in gezielten Lernangeboten, betonen sie. Eine strikte Trennung in Kern- und Randzeiten widerspreche dem aus ihrer Sicht untrennbaren Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung. Ohne die kontinuierliche Anwesenheit sozialpädagogischer Fachkräfte sei der gesetzliche Auftrag der Kitas nicht zu erfüllen.
Zusätzlich verweisen die Landschaftsverbände auf den Kinderschutz. In den vergangenen Jahren sei die Zahl der Meldungen, die Kitas bei möglichen Gefährdungen des Kindeswohls an die Behörden absetzen, stetig gestiegen. Vor diesem Hintergrund stellen sie infrage, ob Ergänzungskräfte die gleiche Sicherheit gewährleisten und ob Mindeststandards in der Praxis noch ausreichend kontrollierbar wären. Unklare Verantwortlichkeiten könnten ihrer Einschätzung nach zu Konflikten über aufsichtsrechtliche Pflichten führen.
Die schwarz-grüne Koalition im Land hält trotz der Einwände an den Kernpunkten des Entwurfs fest, hat aber nach eigenen Angaben bereits einzelne Zugeständnisse eingearbeitet. Sie argumentiert, das Modell von Kern- und Randzeiten sei für Träger lediglich eine Option und keine Verpflichtung. Ergänzungskräfte wie Kinderpflegerinnen verfügten zudem über mindestens zweijährige pädagogische Ausbildungen. Ein flexiblerer Personaleinsatz solle das System stabilisieren und für mehr Verlässlichkeit sorgen. Wie stark die Kritik der Sachverständigen den weiteren Gesetzgebungsprozess prägen wird, dürfte sich nach der Anhörung im Familienausschuss zeigen – und ist für alle Familien mit Kita-Kindern in NRW von unmittelbarer Bedeutung.