Landrat Schmidt verliert Eilverfahren: Bürgermeisterwahl in Strausberg nicht ungültig

11.03.2026


Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat im Eilverfahren entschieden, dass die Absage der gesamten Bürgermeisterwahl in Strausberg durch den Landrat von Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt (SPD), rechtswidrig ist. Damit hat sich der parteilose Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner zunächst erfolgreich gegen das Eingreifen der Kommunalaufsichtsbehörde gewehrt. Das Gericht stellte klar, dass der Landrat nicht befugt war, während der Durchführung der Wahl die gesamte Abstimmung abzusagen.

Der Landrat hatte die Wahl vom 15. Februar wegen vermuteter Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl für ungültig erklärt und die für Mitte März geplante Stichwahl folglich abgesagt. Im Fokus der Vorwürfe stand dabei das Postfach der Stadt für Wahlbriefe, das sich in einer Postfiliale befindet, die dem Kandidaten Hübner gehört. Nach Einschätzung des Landkreises lagen schwere Mängel bei der Organisation und Durchführung der Wahl vor.

Bürgermeisterkandidat Hübner sieht sich durch die Vorgänge gezielt in Misskredit gebracht. "Man hat mich aktiv diskreditiert", sagte er und verwies auf das Recht auf Unschuldsvermutung. Hübner sprach von einer Kampagne gegen ihn. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) ermittelt unterdessen wegen des Verdachts der Wahlfälschung, wobei Durchsuchungen stattfanden. Der Landrat hatte zuvor Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.

Der gerichtliche Beschluss bedeutet, dass die Stichwahl um das Rathausamt in Strausberg stattfinden muss. Allerdings kann der Landrat gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einlegen. Damit bleibt der Ausgang des Wahlverfahrens in der brandenburgischen Stadt vorerst weiter ungewiss, während die rechtliche Auseinandersetzung ihren Fortgang nimmt.

BKA-Chef Münch dringt auf digitale Souveränität bei Ermittlungs-IT

14.03.2026


Zum 75. Jahrestag des Bundeskriminalamts (BKA) stellt Präsident Holger Münch die IT-Strategie der Behörde unter das Leitmotiv der digitalen Souveränität. Das Amt wolle vorhandene Daten für Ermittlungen deutlich besser nutzbar machen, ohne sich dabei in die Abhängigkeit einzelner ausländischer IT-Anbieter zu begeben, sagte Münch der Deutschen Presse-Agentur. In einer Zeit, in der Abhängigkeiten gezielt ausgenutzt werden könnten, müsse genauer geprüft werden, welche Produkte man einkauft und welche Fähigkeiten im eigenen Haus aufgebaut werden, so der BKA-Chef.

Im Zentrum steht für Münch nicht nur die Hoheit über die eigenen Daten, sondern auch die wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit von Herstellern. Als Risiko nennt er etwa drastische Erhöhungen von Lizenzgebühren. IT-Fachleute verweisen darüber hinaus auf die wachsende Sorge, politischer Druck könne sich eines Tages in Form gesperrter Zugänge zu Daten oder sogar einer Fernabschaltung von Software durch US-Anbieter äußern. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage, wie Ermittlungsbehörden ihre technischen Grundlagen gestalten, an strategischer Bedeutung.

Ein prominentes Beispiel für die Debatte ist der US-Anbieter Palantir. Dessen Analyseplattform "Gotham" wird bereits in mehreren Bundesländern eingesetzt, darunter Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Der Hersteller betont, die Datenhoheit verbleibe vollständig bei den jeweiligen Polizeibehörden. Auf Bundesebene signalisiert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) jedoch nach Darstellung Münchs derzeit kaum Bereitschaft, diese Software für die Bundessicherheitsbehörden zu nutzen. Damit rückt ein eigenständiger Ansatz in den Fokus, der nicht auf eine einzige Komplettlösung setzt.

Münch beschreibt als Zielbild eine IT-Landschaft, die aus verschiedenen Modulen unterschiedlicher Entwickler besteht. Kernstück soll eine Datenintegrationsschicht sein, die das BKA am Markt einkauft. Auf dieser Ebene sollen dann unterschiedliche Analysewerkzeuge laufen – teils bereits vorhandene Systeme, teils Eigenentwicklungen und ergänzend zugekaufte Tools. Erst eine solche Architektur ermögliche es, bislang getrennt vorliegende Informationen aus verschiedenen „Töpfen“ gemeinsam auszuwerten und für operative Ermittlungen nutzbar zu machen. Für die Strafverfolger geht es damit um mehr als reine Effizienzgewinne: Die technische Infrastruktur wird zum zentralen Baustein, um Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit der Behörde langfristig zu sichern.