
Österreichs Insolvenzsstatistik zeichnet für die ersten neun Monate 2026 ein gespaltenes Bild: Während die Zahl der Firmenpleiten laut dem Gläubigerschutzverband Creditreform geringfügig rückläufig ist, steigt die Zahl der zahlungsunfähigen Privatpersonen deutlich an. Insgesamt wurden bis Ende September 13.012 Insolvenzen registriert, ein Plus von 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Treiber dieser Entwicklung sind die Privatinsolvenzen, deren Anzahl binnen eines Jahres um 12,2 Prozent auf knapp 7.900 Fälle zulegte.
Bei den Unternehmen signalisiert die reine Fallzahl zunächst Stabilität: 5.115 Firmeninsolvenzen zwischen Jänner und September bedeuten ein Minus von 0,8 Prozent oder 41 Fällen im Vergleich zu 2025. Doch die Struktur der Pleiten hat sich verschlechtert. In mehr als 2.190 Fällen – rund 43 Prozent aller Unternehmensinsolvenzen – musste das Verfahren mangels Vermögens abgewiesen werden. Diese Quote legte um 9,2 Prozent zu. Regulär eröffnete Unternehmensverfahren gingen dagegen zurück. Creditreform-Geschäftsführer Gerhard Weinhofer warnt daher vor einer voreiligen Entwarnung und verweist auf anhaltend hohe Kosten, schwache Nachfrage und ein schwieriges internationales Umfeld, das insbesondere margenschwache Betriebe unter Druck setzt.
Branchen wie das Bauwesen und das Beherbergungs- und Gaststättenwesen geraten in diesem Umfeld besonders in Bedrängnis. Im Bau kam es zu 666 Insolvenzen, ein Anstieg um 2,8 Prozent. Mit 27,6 Fällen je 1.000 Unternehmen liegt die Insolvenzquote hier nahezu doppelt so hoch wie der gesamtwirtschaftliche Schnitt von 13,9. In der Gastronomie und Hotellerie stiegen die Pleiten auf 620 Fälle, ein Plus von 5,3 Prozent; die Quote beträgt 14 Insolvenzen pro 1.000 Unternehmen. Für Gläubiger bedeutet der wachsende Anteil abgewiesener Firmenverfahren, dass im Fall einer Pleite zunehmend weniger Masse zur Verteilung bleibt.
Auf der privaten Seite verläuft die Entwicklung entgegengesetzt dynamisch. 7.897 Privatinsolvenzen wurden bis Ende September gezählt, im Schnitt sind das 29 Personen pro Tag, die in Österreich in die Insolvenz rutschen. Creditreform führt den kräftigen Anstieg auch auf einen Vorzieheffekt vor einer Gesetzesänderung zurück: Bis Mitte Juli war eine Entschuldung mit nur dreijähriger Rückzahlungsphase möglich. Viele Schuldner nutzten diese Frist und reichten noch rasch Anträge ein, was im Juni zu einem Plus von 48 Prozent und im Juli zu 69 Prozent mehr Privatinsolvenzen gegenüber den Vorjahresmonaten führte. Nach dem Auslaufen der verkürzten Entschuldungsphase gingen die Antragszahlen im September wieder um 24 Prozent zurück.
Regional zeigen sich deutliche Unterschiede bei den Privatinsolvenzen. Den stärksten Zuwachs verzeichnen Tirol mit plus 30,2 Prozent, gefolgt von der Steiermark mit 21,8 Prozent und dem Burgenland mit 20,4 Prozent. In Oberösterreich beträgt der Anstieg 18,8 Prozent. Absoluter und relativer Hotspot bleibt jedoch Wien: In der Bundeshauptstadt wurden bis Ende September 2.584 Privatinsolvenzen registriert, um 4,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Pro 10.000 erwachsene Einwohner entfallen hier 16,2 Privatinsolvenzen, während der österreichweite Durchschnitt bei 10,7 liegt. Die Zahlen unterstreichen, dass der moderate Rückgang bei den Firmenpleiten die wachsenden finanziellen Belastungen privater Haushalte und die zunehmende Ausfallgefahr für Gläubiger nicht überdeckt.

Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.