
Wien verschärft den Umgang mit sogenannten E-Mopeds deutlich. Mit 1. Oktober treten neue Vorschriften in Kraft, die den rechtlichen Rahmen für die bisher weitgehend unregulierten, mopedähnlichen Elektrofahrzeuge grundlegend ändern. Kernstück der Reform ist ein Verbot auf Radwegen: E-Mopeds müssen künftig auf der Straße fahren und werden rechtlich näher an klassische Motorfahrzeuge herangeführt.
Die Neuregelung bringt für Besitzer eine Reihe zusätzlicher Pflichten. E-Mopeds benötigen eine Straßenzulassung, ein Kennzeichen sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Vorgeschrieben sind außerdem eine regelmäßige technische Begutachtung, das bekannte „Pickerl“, sowie Helmpflicht. Lenkerinnen und Lenker müssen einen entsprechenden Führerschein vorweisen. Die Stadt verweist zur Begründung unter anderem auf Messungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, wonach ein großer Teil der Fahrzeuge deutlich schneller als die bislang zulässigen 25 km/h unterwegs ist, sowie auf das im Vergleich zu Fahrrädern höhere Gewicht.
Die Einhaltung der Vorgaben soll in Wien streng überwacht werden. Polizei und die städtische Gruppe Sofortmaßnahmen kündigen gemeinsame Schwerpunktaktionen an. Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl spricht von klaren rechtlichen Rahmenbedingungen, die einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten sollen. Werden die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, will die Polizei die Weiterfahrt untersagen und Anzeige erstatten. Die Höhe möglicher Strafen richtet sich nach Art des Verstoßes und den Umständen des Einzelfalls. Walter Hillerer, Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen, betont, Radwege seien keine Ausweichstrecken für Fahrzeuge, die für den Straßenverkehr bestimmt sind.
Politische Rückendeckung kommt aus dem Verkehrsressort der Stadt. Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) hatte sich bereits zuvor für eine Verbannung der E-Mopeds von den Radwegen eingesetzt. Die Fahrzeuge seien in vielen Fällen zu schnell unterwegs und stellten aufgrund ihres Gewichts eine Gefahr für Radfahrende und Fußgänger dar, argumentiert sie. In der Praxis besonders betroffen ist die Zustellbranche: Bisher wurden die – bislang zulassungsfreien – Elektro-Mopeds in Wien häufig von Essenszustellern genutzt. Branchenvertreter und Interessensorganisationen verweisen darauf, dass es in vielen Fällen keine kurzfristig praktikablen Möglichkeiten gibt, die neuen Anforderungen vollständig zu erfüllen und eine Zulassung zu erlangen, was zahlreiche bisher genutzte Fahrzeuge faktisch entwerten könnte.

Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.