Entsorgungsdienstleister Veolia von landesweitem Streik getroffen

10.03.2026


Die Gewerkschaft Verdi hat für Montag rund 1.400 Beschäftigte des Entsorgungsdienstleisters Veolia Umweltservice zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Der Arbeitskampf wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Abfallentsorgung in mehreren Regionen Deutschlands haben. Betroffen sind Standorte in den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Berlin, Brandenburg und Niedersachsen.

Konkret dürften in Städten wie Dresden, Chemnitz, Zwickau, Bautzen, Berlin, Gera und Nordhausen die Mülltonnen ungeleert bleiben. Zusätzlich wird die Beseitigung von Industrieabfällen beeinträchtigt, und Wertstoffhöfe müssen voraussichtlich geschlossen bleiben. Die Gewerkschaft hat die Mitarbeiter dazu aufgerufen, für den gesamten Montag die Arbeit niederzulegen.

Hintergrund des Warnstreiks ist ein anhaltender Tarifkonflikt zwischen Verdi und den Arbeitgebern der Abfallwirtschaft. Die Gewerkschaft kritisiert, dass das bisherige Angebot der Arbeitgeberseite deutlich unterhalb der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns liege. Verdi fordert für die Beschäftigten eine monatliche Gehaltserhöhung von 300 Euro sowie die Einführung von Erschwernis- und Schmutzzulagen.

Der nächste offizielle Verhandlungstermin zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern ist für den 23. März 2026 angesetzt. Bis dahin könnte es zu weiteren Arbeitskampfmaßnahmen kommen, sollte keine Einigung erzielt werden. Die aktuelle Streikaktion dient als Warnsignal an die Arbeitgeber, die Forderungen der Beschäftigten ernst zu nehmen und verbesserte Angebote vorzulegen.

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.