
Die Inflation in Berlin und Brandenburg hat sich im März 2026 spürbar beschleunigt, angetrieben vor allem von deutlich höheren Energiepreisen infolge des Iran-Kriegs. Nach Angaben des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg lagen die Verbraucherpreise in Berlin 2,5 Prozent und in Brandenburg 2,8 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Im Februar hatte die Jahresteuerungsrate in Berlin noch unter 2 Prozent gelegen, in Brandenburg bei 2 Prozent.
Als ausschlaggebenden Faktor für den stärkeren Preisauftrieb nennen die Statistiker die Entwicklung bei Energie. Im Jahresvergleich verteuerten sich Energieprodukte in Berlin um 6,7 Prozent, in Brandenburg sogar um 8,5 Prozent. Das Amt verweist darauf, dass die gesamtwirtschaftliche Teuerung merklich niedriger ausfallen würde, wenn man Heizöl und Kraftstoffe aus der Berechnung herausnähme: Dann läge die Inflationsrate bei lediglich 1,8 Prozent in Berlin und 1,9 Prozent in Brandenburg.
Überdurchschnittliche Preissteigerungen meldet die Behörde auch für alkoholische Getränke und Tabakwaren sowie für Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen und verschiedene sonstige Waren und Dienstleistungen. Insgesamt blieben die Nahrungsmittelpreise im Jahresvergleich dagegen weitgehend stabil, der Anstieg fiel nur gering aus. Bei einzelnen Produkten kam es sogar zu deutlichen Rückgängen, etwa bei Butter, Quark, Kartoffeln und Milch, die teils deutlich weniger kosteten als im März 2025.
Gleichzeitig zeigen die Daten eine starke Spreizung innerhalb der Lebensmittelgruppe. Obstkonserven, insbesondere Sauerkirschen und andere Steinobstkonserven, verteuerten sich deutlich und gehören zu den stärksten Preistreibern im Warenkorb. Auch Kaffee, Tee und Kakao wurden in beiden Ländern spürbar teurer. Insgesamt macht die Statistik damit sichtbar, dass die Inflationsdynamik im Hauptstadtraum derzeit vor allem von den Energiepreisen geprägt wird, während Verbraucherinnen und Verbraucher bei einigen Grundnahrungsmitteln Entlastung, bei verarbeiteten Produkten jedoch zusätzliche Belastungen spüren.

Die Europäische Zentralbank stellt ihre Aufsicht über interne Risikomodelle der größten Banken der Eurozone grundlegend um und verschlankt damit ein Verfahren, das seit der Finanzkrise als besonders rigide galt. Ab dem 1. Oktober dürfen Institute wesentliche Änderungen an ihren internen Modellen bereits kurz nach Einreichen des Antrags umsetzen, anstatt wie bisher auf eine vorherige formale Genehmigung aus Frankfurt zu warten. Die EZB begründet den Schritt mit langen Verzögerungen und aufwendigen Vor-Ort-Prüfungen, die Banken bislang dazu zwangen, alte und neue Modelle über längere Zeit parallel zu betreiben.
Kern der Reform ist eine stärkere Fokussierung der Aufsicht auf tatsächlich risikoreiche Konstellationen. Vor-Ort-Untersuchungen interner Modelle sollen nach Angaben der Notenbank künftig vor allem dort stattfinden, „wo höhere Risiken eine genauere Prüfung rechtfertigen“. Wesentliche Modelländerungen lösen damit nicht mehr automatisch eine Inspektion in den Instituten aus. Im vergangenen Jahr hatte die EZB 74 Vor-Ort-Untersuchungen interner Modelle durchgeführt, ein Großteil davon ausgelöst durch Anträge der Banken.
Gleichzeitig zieht die Aufsicht eine klare Grenze bei möglichen Kapitalvorteilen. Führen neue Modelle zu niedrigeren Risikogewichten und damit zu geringerem Eigenkapitalbedarf, erhalten Banken zwar weiterhin eine schnelle Freigabe zur Nutzung. Die daraus resultierenden Erleichterungen bei den Kapitalanforderungen werden jedoch gedeckelt, bis eine abschließende Bewertung vor Ort erfolgt ist. Ergänzend dazu hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA Leitlinien vorgelegt, die die Zahl der als „wesentlich“ eingestuften und damit genehmigungspflichtigen Modelländerungen reduzieren.
Betroffen sind etwas mehr als 100 der größten Banken der Eurozone, die direkt von der EZB beaufsichtigt werden. Für sensible Fälle behält sich die Notenbank ausdrücklich vor, am bisherigen Standardverfahren festzuhalten. In solchen Konstellationen müssen Institute weiterhin das Ergebnis einer gesonderten Vor-Ort-Prüfung abwarten, bevor sie Änderungen an ihren internen Risikomodellen tatsächlich umsetzen dürfen. Die Neuausrichtung der Aufsicht verschiebt damit den Schwerpunkt von einer flächendeckenden Vorabkontrolle hin zu einer stärker risikobasierten Prüfung.