BGH lässt Hafturteile gegen Anführer der „Vereinten Patrioten“ rechtskräftig werden

30.04.2026


Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Haftstrafen gegen mehrere führende Mitglieder der Gruppierung „Vereinte Patrioten“, auch bekannt als „Kaiserreichsgruppe“, bestätigt. Die Revisionen von vier Verurteilten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 6. März 2025 wurden verworfen. Damit ist das Urteil gegen die Angeklagten, die der sogenannten Reichsbürgerszene zugerechnet werden, nun rechtskräftig.

Das OLG Koblenz hatte die vier Hauptangeklagten im vergangenen Jahr zu Freiheitsstrafen zwischen fünf Jahren und neun Monaten sowie acht Jahren verurteilt. Ein weiterer Angeklagter erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Die Richterinnen und Richter sahen es als erwiesen an, dass die Gruppe einen Umsturz in Deutschland plante. Kern des Konzepts war nach den Feststellungen des Gerichts, durch Anschläge auf die Stromversorgung einen mehrwöchigen Blackout herbeizuführen, um die Bevölkerung „auf sich selbst zurückzuwerfen“ und bürgerkriegsähnliche Zustände zu provozieren.

Zu den Plänen der Vereinigung gehörte nach Überzeugung des OLG außerdem die Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD). Die Gruppe soll beabsichtigt haben, Lauterbach während einer Live-Sendung zu kidnappen und dabei seine Personenschützer „auszuschalten“. Die Angeklagten wurden unter anderem wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund schuldig gesprochen. Bevor die Pläne umgesetzt werden konnten, war die Gruppierung Mitte April 2022 von der Polizei zerschlagen worden.

Der zuständige Strafsenat des BGH stellte bei der Überprüfung des Koblenzer Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil der Revisionführer fest. Die Entscheidung des BGH (Az. 3 StR 7/26), die bereits am 15. April fiel und nun veröffentlicht wurde, schließt das Verfahren auf höchstrichterlicher Ebene ab. Damit bleiben die im Koblenzer Urteil verhängten Strafen gegen die zentrale Führungsriege der „Vereinten Patrioten“ unverändert bestehen.

Bundesregierung prüft Zuckerabgabe – Länder warnen vor missbräuchlicher Nutzung

30.04.2026


Die Bundesregierung bereitet die Einführung einer Zuckerabgabe vor und stößt damit auf gemischte Reaktionen in den Ländern. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) signalisiert Unterstützung für die Pläne, knüpft diese aber an klare Bedingungen. Entscheidend sei, was die schwarz-rote Koalition am Ende tatsächlich vorlege, betonte der Regierungschef in Kiel. Dass das Thema Zuckersteuer auf Bundesebene an Bedeutung gewinne, begrüße er ausdrücklich.

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, wofür die erwarteten Mehreinnahmen verwendet werden. Günther teilt die Linie von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), wonach die Zuckerabgabe nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern genutzt werden dürfe. Stattdessen müssten die Mittel der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Befürworter argumentieren, dass eine zweckgebundene Verwendung etwa für Präventionsprogramme und Ernährungsaufklärung die Akzeptanz einer solchen Steuer stärken könnte.

Aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums heißt es indes, die Zuckerabgabe sei Teil eines breiteren Konsolidierungskurses. Neben der neuen Abgabe auf zuckergesüßte Produkte sind demnach eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen vorgesehen, um den Bundeshaushalt zu stabilisieren. Parallel dazu arbeitet eine Kommission unter Leitung von Gesundheitsministerin Nina Warken an einer Reform der gesetzlichen Krankenversicherung und empfiehlt unter anderem eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke wie Colas und Limonaden.

Die politische Stimmung zu dem Thema hat sich in kurzer Zeit deutlich verschoben. Noch im Februar war ein ähnlicher Vorschlag auf einem CDU-Parteitag als „grüne Bevormundungspolitik“ abgelehnt worden. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der anhaltenden Debatte über ernährungsbedingte Krankheiten flammt die Diskussion nun wieder auf. Ob die Zuckerabgabe am Ende primär als Instrument der Gesundheitsförderung oder als Baustein der Haushaltskonsolidierung wahrgenommen wird, hängt maßgeblich davon ab, ob die Bundesregierung den Forderungen nach einer klaren Zweckbindung der Einnahmen folgt.