AfD-Fraktion in Baden-Württemberg: Aufstieg zur Opposition mit Anlaufproblemen

02.04.2026


Nach ihrem deutlichen Zugewinn bei der Landtagswahl steht die AfD im Südwesten vor einem tiefgreifenden Umbau ihrer Strukturen. Die Fraktion in Stuttgart hat sich von 17 auf 35 Sitze verdoppelt und wird im neuen Landtag die größte Oppositionsfraktion stellen. Co-Parteichef Emil Sänze sprach in Stuttgart von einem organisatorischen Kraftakt, weil rund 20 neue Abgeordnete auf ihre Arbeit im Parlament vorbereitet werden müssen.

In mehreren Treffen sollen die Neulinge mit Abläufen und Regeln des Landtagsbetriebs vertraut gemacht werden. Nach Angaben von Sänze geht es dabei sowohl um Verwaltungsfragen als auch um die programmatische Ausrichtung für die kommende Legislaturperiode. Die Führung der Landespartei will gleichzeitig eine klarere Linie etablieren und die Arbeit der Mandatsträger stärker koordinieren.

Ein zentrales Ziel ist eine engere Vernetzung über alle politischen Ebenen hinweg. Abgeordnete aus Baden-Württemberg, die im EU-Parlament, im Bundestag oder im Landtag vertreten sind, sollen nach dem Willen der Landespartei künftig geschlossener auftreten. Landeschef Markus Frohnmaier verweist darauf, dass die AfD in dieser Größenordnung im Südwesten bislang nicht präsent war – und dass Strukturen und Kommunikation deshalb neu justiert werden müssen.

Gleichzeitig versucht die Partei, interne Konflikte hinter sich zu lassen. Frohnmaier betont zwar, personelle Entscheidungen müsse die Fraktion selbst treffen, machte aber öffentlich deutlich, dass er Martin Rothweiler aus Villingen-Schwenningen als neuen Fraktionsvorsitzenden favorisiert. Der bisherige Fraktionschef Anton Baron hatte sich zuvor wenig begeistert zu diesem Vorschlag geäußert. Spätestens bis Ende April soll sich die deutlich vergrößerte Fraktion konstituieren und damit die formale Grundlage für ihre Rolle als stärkste Kraft der Opposition im baden-württembergischen Landtag legen.

Copyright-Konflikt um KI: Kokosnuss-Verlag klagt gegen OpenAI in München

01.04.2026


Penguin Random House hat in Deutschland Klage gegen OpenAI eingereicht und wirft dem US-KI-Entwickler Urheberrechtsverletzungen an der erfolgreichen Kinderbuchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ vor. Im Zentrum des Falls steht nach Verlagsangaben das Verhalten von ChatGPT: Schon mit einfachen Anfragen solle der Chatbot erkennbare Passagen aus den Büchern des Autors und Illustrators Ingo Siegner wiedergeben und zudem Illustrationen erzeugen, die der bekannten Drachenfigur Coco „zum Verwechseln ähnlich“ seien.

Die Klage wurde am 27. März beim Landgericht München gegen OpenAI Ireland Limited, den europäischen Anbieter von ChatGPT, eingereicht. Penguin Random House sieht darin nicht nur eine unerlaubte Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Inhalte, sondern auch Hinweise darauf, dass die Werke Siegners ohne Zustimmung zum Training des KI-Systems genutzt und im Modell dauerhaft „memorisert“ worden seien. Dies sei einer Speicherung gleichzusetzen, aus der heraus das System Inhalte auf Anfrage weiterverbreiten könne.

Nach Angaben des Verlags geht ChatGPT über das Zitieren einzelner Textstellen hinaus und schlage eigeninitiativ die Erstellung druckfertiger Manuskripte vor – inklusive Buchtitel, Coverentwürfen, Klappentexten und Anleitungen zur Veröffentlichung auf Selfpublishing-Plattformen. Penguin Random House sieht dadurch sowohl die Urheberrechte Siegners als auch die eigenen exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte verletzt. Eine zuvor an OpenAI gerichtete Aufforderung zur Unterlassung und Auskunft blieb demnach unbeantwortet, woraufhin der Verlag den Rechtsweg wählte.

OpenAI erklärte, man prüfe die Vorwürfe und respektiere die Rechte von Autoren und Rechteinhabern. Das Unternehmen befinde sich weltweit in Gesprächen mit Verlagen, um Modelle der Zusammenarbeit zu entwickeln, von denen beide Seiten profitieren könnten. Penguin Random House betonte zugleich, man stehe KI-Technologien grundsätzlich offen gegenüber, die Bewahrung und Durchsetzung geistigen Eigentums habe aber auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz oberste Priorität. Das Münchner Verfahren dürfte damit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die rechtlichen Grenzen beim Einsatz urheberrechtlich geschützter Werke im Training von KI-Systemen erlangen.