AfD als stärkste Kraft: Machtprobe um Landtagspräsidium in Sachsen-Anhalt

08.10.2026


Mit der konstituierenden Sitzung des Landtags in Sachsen-Anhalt hat der politische Kurs des Bundeslands unmittelbare wirtschaftliche und institutionelle Bedeutung gewonnen. Die AfD war bei der Landtagswahl am 6. September klar stärkste Kraft geworden, verfehlte jedoch knapp die absolute Mehrheit. Nun steht sie vor der Möglichkeit, mit Tobias Rausch erstmals das symbolträchtige Amt des Landtagspräsidenten zu übernehmen – und im Dezember ihren Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund zum ersten Ministerpräsidenten der Partei wählen zu lassen. Parallel ringen andere Parteien weiter um ein überparteiliches Regierungsmodell.

Die Sitzung eröffnete als Alterspräsidentin die Linken-Politikerin Eva von Angern, die dem Landtag seit 2002 angehört. In ihrer Rede mahnte sie die Abgeordneten zu einem respektvollen Umgang und warnte vor einer Verrohung der parlamentarischen Kultur. Herabwürdigung, Diffamierung und Niederbrüllen hätten bereits die vergangene Wahlperiode belastet, betonte sie und erinnerte daran, dass Parlamentarismus in Deutschland historisch keine Selbstverständlichkeit sei. Zugleich verwies sie auf erste praktische Folgen der aktuellen politischen Perspektive: Bewerberinnen und Bewerber für Lehramtsstellen sprängen ab, gebuchte Reisen würden storniert.

Auf Bundesebene kommen zusätzliche Warnungen aus der Wirtschaft. Die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Tanja Gönner, sieht bei einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt Risiken für das Investitionsklima. Die AfD sei „keine Wirtschaftspartei“, sagte sie der Neuen Osnabrücker Zeitung. Der wirtschaftliche Erfolg des Landes basiere auf Offenheit, Welthandel, Exportchancen und gut ausgebildeten Fachkräften, auch aus dem Ausland – Faktoren, die sich aus ihrer Sicht in den Positionen der AfD nicht widerspiegelten. Ein Aufschwung sei unter einer AfD-geführten Landesregierung daher nicht zu erwarten, das Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen könne leiden.

Auch institutionell steht Sachsen-Anhalt vor einem Test. Bodo Ramelow, Bundestagsvizepräsident und langjähriger Ministerpräsident Thüringens, verweist auf die weitreichenden Kompetenzen eines Parlamentspräsidenten. Das Amt sei „keine Banalität“, sagte er der Zeit. Der Präsident entscheide über Beginn und Ende von Sitzungen, übe das Hausrecht und in der Eigenordnung des Parlaments auch Polizeirecht aus. Im schlimmsten Fall sei „Destruktion“ möglich, wenngleich die Geschäftsordnung Grenzen setze. Die parlamentarische Demokratie habe bislang stark auf ungeschriebene Regeln und gegenseitigen Anstand gebaut – ob dieses informelle Fundament unter veränderten Mehrheiten trägt, entscheidet sich nun auch in Magdeburg.

Antisemitismus-Debatte nach ZDF-Sendung: Anwalt spricht von „Falschbehauptung des Innenministers“

08.10.2026


Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.

Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.

Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.

Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.