ABCG1-Gen als Schlüssel für FSME-Virusvermehrung entdeckt

10.03.2026


Forscher der Medizinischen Universität Graz haben einen zentralen genetischen Angriffspunkt des FSME-Virus im menschlichen Körper identifiziert. In einer internationalen Studie analysierten sie genetische Daten von rund 1.600 Personen aus neun europäischen Ländern, darunter Österreich, Deutschland, Slowenien und Tschechien. Dabei verglichen die Wissenschaftler etwa 700.000 genetische Varianten pro Person mit gesunden Kontrollgruppen.

Die Studie, eine der bisher weltweit größten zu FSME, konzentrierte sich auf die genetische Empfindlichkeit gegenüber dem durch Zecken übertragenen Virus. Das Team unter der Leitung von Werner Zenz von der Grazer Kinderklinik stieß auf eine auffällige Häufung einer genetischen Variante im ABCG1-Gen. Dieses Gen ist bisher für seine Rolle beim Transport von Lipiden, insbesondere Cholesterin, aus den Zellen an die Zellmembranoberfläche bekannt.

Die Entdeckung könnte neue Behandlungsstrategien gegen die Frühsommer-Meningoenzephalitis ermöglichen. FSME verursacht schwere Entzündungen des Nervensystems, wobei etwa die Hälfte der erwachsenen Patienten, die wegen kombinierter Meningitis und Enzephalitis stationär behandelt werden müssen, bei der Spitalsentlassung keine vollständige Heilung zeigt. Ein Zehntel erleidet Lähmungen einer Extremität, die Sterblichkeit liegt bei etwa einem Prozent.

Bisher gibt es keine spezifische antivirale Behandlung für FSME. Die Forscher fanden jedoch heraus, dass sich das Virus deutlich schlechter vermehren konnte, sobald das ABCG1-Gen blockiert wurde. Weitere Forschungsprojekte sollen nun zeigen, ob eine gezielte Blockade dieses Gens einen positiven Einfluss auf den klinischen Verlauf haben könnte. Interessant ist laut Zenz auch, ob diese Erkenntnisse für andere virale Hirnhautentzündungen relevant werden könnten.

Söder, Reiter, Grüne: Was die Kommunalwahlen in Bayern und Hessen über die Parteienlage verraten

15.03.2026


Die anstehenden Kommunalwahlen in Hessen und Bayern gelten weit über die Grenzen der Gemeinden hinaus als wichtiger Stimmungstest für die Landes- und Bundesparteien. In Hessen richtet sich die Aufmerksamkeit insbesondere auf die Grünen. Nach 18,4 Prozent bei der Kommunalwahl vor fünf Jahren lagen sie im Februar im „Hessentrend“ von Infratest dimap für den Hessischen Rundfunk nur noch bei 14 Prozent. Ob sich dieser Rückgang in den kommunalen Ergebnissen widerspiegelt oder die Partei an frühere Erfolge anknüpfen kann, dürfte bundesweit genau verfolgt werden. Die Resultate werden auf Basis offizieller Zahlen der Städte und Gemeinden in interaktiven Live-Karten aufbereitet, wobei Qualität der Datenerfassung Vorrang vor Geschwindigkeit hat.

In Bayern steht bei der landesweiten Kommunalwahl am 8. März vor allem die CSU unter Beobachtung. Die Partei von Ministerpräsident Markus Söder tritt in einem besonders umfangreichen Urnengang an: Bayernweit werden in Stadträten, Gemeinderäten und Kreistagen rund 37.300 Mandate neu vergeben, insgesamt sollen laut Statistischem Landesamt etwa 39.300 Mandatsträger bestimmt werden. Gleichzeitig werden in 22 von 25 kreisfreien Städten neue Oberbürgermeister gewählt, in 62 von 71 Landkreisen neue Landräte, und in 1.898 von 2.031 kreisangehörigen Gemeinden neue erste Bürgermeister oder Oberbürgermeister. Erste Ergebnisse sollen kurz nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr in Live-Karten abrufbar sein.

Besonderes Augenmerk gilt innerhalb Bayerns der Landeshauptstadt München. Dort bewirbt sich der 67-jährige Dieter Reiter (SPD) um eine dritte Amtszeit als Oberbürgermeister. Zu seinen wichtigsten Herausforderern zählen Clemens Baumgärtner (CSU) und der 35-jährige Dominik Krause (Grüne. Die SPD rechnet mit einer Wiederwahl Reiters, dennoch ist eine Stichwahl am 22. März einkalkuliert, falls kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht. Die kommunalen Personenvoten in München und anderen größeren Städten werden von den Parteien als Indikator dafür gelesen, wie ihre Marken in urbanen Milieus verankert sind.

In beiden Bundesländern spielt auch das Wahlalter eine Rolle in der politischen Debatte. Sowohl Hessen als auch Bayern halten an der Volljährigkeit als Grenze für das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen fest; wählen darf man dort ab 18 Jahren. Damit unterscheiden sie sich von elf anderen Bundesländern, in denen bereits 16- und 17-Jährige kommunal wählen können. In Hessen konnten diese zwar zur Europawahl im Juni 2024 ausnahmsweise teilnehmen, bei Kommunalwahlen bleibt das Wahlrecht jedoch auf Volljährige beschränkt. Vor diesem Hintergrund werden die kommunalen Ergebnisse in Hessen und Bayern nicht nur als Momentaufnahme der Parteistärken gewertet, sondern auch als Ausgangspunkt für weitere Diskussionen über Beteiligung, Wahlrecht und die Rolle der Kommunalpolitik im föderalen Gefüge.